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14.474 · Parlamentarische Initiative · 2014-12-12

Erledigt

Ausgangslage

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:

Artikel 152 des Parlamentsgesetzes (ParlG) soll mit einem neuen Absatz ergänzt werden, der eindeutig festlegt, dass der Bundesrat im Zusammenhang mit dem sogenannten "soft law" und internationalen Empfehlungen vor einer Stellungnahme seiner Vertretung in internationalen Gremien das Parlament in den Entscheidungsprozess und in das Genehmigungsverfahren einbeziehen muss, falls die Umsetzung Anpassungen unseres innerstaatlichen Rechts erfordert.

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:

Artikel 152 des Parlamentsgesetzes (ParlG) soll mit einem neuen Absatz ergänzt werden, der eindeutig festlegt, dass der Bundesrat im Zusammenhang mit dem sogenannten "soft law" und internationalen Empfehlungen vor einer Stellungnahme seiner Vertretung in internationalen Gremien das Parlament in den Entscheidungsprozess und in das Genehmigungsverfahren einbeziehen muss, falls die Umsetzung Anpassungen unseres innerstaatlichen Rechts erfordert.

Begründung

In den letzten Jahren hat der Bundesrat im Namen der Schweiz verschiedene Vorschriften des "soft law" und internationale Empfehlungen genehmigt und die Schweizer Politik somit vor die Aufgabe gestellt, diese Normen im innerstaatlichen Recht umzusetzen. Dies war zum Beispiel der Fall bei der Genehmigung des neuen Kommentars zu Artikel 26 des OECD-Musterabkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, das die Möglichkeit von Gruppenersuchen eingeführt hat (AB 2012 NR 1350), oder bei der Annahme der revidierten Gafi-Empfehlungen 2012, die vorschreiben, dass auch schwere Steuerdelikte zu den Vortaten der Geldwäscherei zählen (BBl 2014 650).

Nach Artikel 152 Absatz 3 ParlG ist der Bundesrat verpflichtet, das Parlament zu wesentlichen Vorhaben zu konsultieren, auch wenn es sich dabei um internationales "soft law" handelt (BBl 2001 3604). Bis heute hat der Bundesrat die dafür zuständigen parlamentarischen Kommissionen jedoch nie konsultiert, bevor er seine Vertretung damit beauftragt hat, entsprechende Empfehlungen oder Normen gutzuheissen (vgl. Antwort des Bundesrates auf die Anfrage Romano 14.1075). Ausserdem werden die Entscheide in solchen internationalen Gremien im Konsensverfahren gefällt, das heisst, wenn niemand opponiert, ist der Beschluss gefasst. Der Schweiz hätte also ein Vetorecht zugestanden.

Dadurch, dass keine vorgängige Konsultation des Parlamentes stattgefunden hat, wurde diesem de facto verwehrt, sich an der Gestaltung der Aussenpolitik zu beteiligen (Art. 166 Abs. 1 der Bundesverfassung) und an der Willensbildung über wichtige aussenpolitische Entscheide mitzuwirken (Art. 24 Abs. 1 ParlG), was eigentlich in seinen Zuständigkeitsbereich fällt. Ausserdem hat der Bundesrat das Parlament vor vollendete Tatsachen gestellt und somit auch die Freiheit in Bezug auf die innerstaatliche Gesetzgebung eingeschränkt: Er hat es de facto genötigt, das Landesrecht den neuen, nur vom Bundesrat gutgeheissenen Standards anzupassen. Denn falls das "soft law" und die internationalen Empfehlungen, denen die Schweiz zugestimmt hat, nicht innerstaatlich umgesetzt werden, könnte dies einen Verstoss gegen den Grundsatz von Treu und Glauben bedeuten oder dazu führen, dass die Schweiz auf schwarzen Listen landet.

Um zu vermeiden, dass die Zuständigkeiten des Parlamentes künftig weiter untergraben oder eingeschränkt werden, soll im Parlamentsgesetz der Begriff "wesentliches Vorhaben" genauer definiert werden.

Verhandlungen

SDA-Meldung

Debatte im Nationalrat, 21.09.2016

Nationalrat verlangt mehr Mitsprache zu Internationalem

(sda) Der Bundesrat soll das Parlament konsultieren müssen, bevor er in internationalen Gremien Stellung nimmt zu Richtlinien, für deren Umsetzung das Schweizer Recht angepasst werden muss. Das will der Nationalrat.

Die grosse Kammer hat am Mittwoch parlamentarische Initiativen von Marco Romano (CVP/TI) und Thomas Aeschi (SVP/ZG) angenommen, mit 129 zu 50 beziehungsweise 125 zu 51 Stimmen.

Die Initianten haben insbesondere Richtlinien der OECD und Organisationen wie dem Global Forum und deren Standards zur Steueramtshilfe im Blick. Auch die Empfehlungen der "Groupe d'action financière" (GAFI) zur Geldwäscherei wurden als Beispiel genannt.

Zu viel Macht

In den letzten Jahren habe der Bundesrat im Namen der Schweiz verschiedene Vorschriften und internationale Empfehlungen genehmigt und die Schweizer Politik somit vor die Aufgabe gestellt, diese Normen im innerstaatlichen Recht umzusetzen, kritisieren die Initianten.

Romano möchte den Bundesrat verpflichten, künftig das Parlament einzubeziehen. Aeschi fordert eine Informations- und Konsultationspflicht in den zuständigen Legislativkommissionen. Multilaterale Organisationen erhielten zunehmend Kompetenzen, gab er zu bedenken.

Regeln angepasst

Erst im August sind neue Regeln in Kraft getreten. Doch diese genügen dem Nationalrat offenbar nicht. Der Bundesrat hatte auf Verordnungsebene präzisiert, wie er das Parlament bei aussenpolitischen Vorhaben konsultieren will.

Das Parlamentsgesetz hält fest, dass der Bundesrat die für die Aussenpolitik zuständigen Kommissionen zu "wesentlichen Vorhaben" im Bereich der Aussenpolitik konsultiert. Welche Vorhaben das sind, ist aber immer wieder umstritten.

Wesentliche Änderung

Nun hat der Bundesrat den Ausdruck näher umschrieben. Als "wesentliches Vorhaben" gelten demnach Empfehlungen oder Beschlüsse internationaler Organisationen oder multilateraler Gremien, welche eine "wesentliche Änderung" eines Bundesgesetzes oder eines Staatsvertrages erfordern.

Weiter zählen jene Vorhaben dazu, bei denen gravierende Nachteile für die Schweiz zu erwarten sind, falls die Empfehlungen oder Beschlüsse nicht umgesetzt würden.

"Der Bundesrat ist kein Prinz"

Romano sagte dazu, der Bundesrat habe einen unklaren Ausdruck mit anderen anderen unklaren Ausdrücken ersetzt. Es brauche eine klare Regelung. Und es dürfe nicht sein, dass die Exekutive definiere, welche Kompetenzen das Parlament habe. Das Parlament müsse das selber tun. "Der Bundesrat ist nicht ein Prinz, der dem Parlament einige Rechte gewährt", sagte Romano.

Eric Nussbaumer (SP/BL) befand dagegen, die Anliegen von Aeschi und Romano seien mit der geänderten Verordnung erfüllt. Den Initianten gehe es lediglich darum, mit ihren Vorstössen einen Erfolg vorweisen zu können. Dass sie das Thema aufgebracht hätten, sei gut, doch bringe es nichts, nun daran festzuhalten. Eine lange Diskussion darüber, was nun wirklich wesentlich sei, bringe nichts.

SDA-Meldung

Debatte im Ständerat, 09.03.2017

Ständerat für Vertretung des Parlaments an OECD-Veranstaltungen

Der Ständerat sucht einen Weg, um dem Bundesrat in internationalen Fragen genauer auf die Finger zu schauen, besonders an OECD-Veranstaltungen. Zwei parlamentarischen Initiativen aus dem Nationalrat, die mehr Mitsprache für das Parlament fordern, erteilte er derweil eine Absage.

Die grosse Kammer hatte die Initiativen im Herbst angenommen. Sie verlangen, dass der Bundesrat das Parlament konsultieren muss, bevor er in internationalen Gremien Stellung nimmt zu Richtlinien, die eine Gesetzesänderung nach sich ziehen können.

Die Initianten, die Nationalräte Marco Romano (CVP/TI) und Thomas Aeschi (SVP/ZG), haben insbesondere Richtlinien der OECD und Organisationen wie dem Global Forum und deren Standards zur Steueramtshilfe im Blick.

Die Aussenpolitische Kommission (APK) des Ständerates lehnte die beiden Initiativen mit deutlichen Mehrheiten ab. Die darin enthaltene Kritik scheine zwar berechtigt, sagte APK-Präsident Christian Levrat (SP/FR) im Rat. Der Bundesrat habe inzwischen aber mit einer Verordnungsanpassung reagiert.

Diese Anpassung genügt der Mehrheit der ständerätlichen APK. Sie halte eine Gesetzesanpassung nicht für nötig, sagte Levrat. Am Donnerstag folgte die kleine Kammer der Kommission bei beiden Initiativen oppositionslos. Die Initiativen sind damit vom Tisch.