14.5045 · Fragestunde. Frage · 2014-03-04
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Das neue Raumplanungsgesetz sieht ab seiner Inkraftsetzung ein Moratorium von fünf Jahren für die Ausscheidung neuer Bauzonen vor, falls diese nicht ausgeglichen wird.
Wird ein Gemeinwesen wie eine Gemeinde diesem Moratorium unterstellt sein, wenn es künftig eigenes Land:
- der Wohnzone zuweist?
- der Zone für öffentliche Nutzungen zuweist?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.