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14.5226 · Fragestunde. Frage · 2014-06-04

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat hat in den Artikeln 71a und 71b der Krankenversicherungsverordnung festgelegt, dass der Versicherer die Höhe der Vergütung bestimmt. In verschiedenen Vorstössen hat er sich zur Umsetzung geäussert. Unklar ist jedoch die Finanzierung.

Wer hat nach Auffassung des Bundesrates die Kostendifferenz zu übernehmen, wenn die vom Krankenversicherer festgelegte Höhe der Vergütung tiefer ist als der Verkaufspreis, zu welchem der Hersteller das Arzneimittel anbietet

a. im stationären Bereich?

b. im ambulanten Bereich?