14.5228 · Fragestunde. Frage · 2014-06-04
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
1. Ist der Stopp des Bundesrates vom 15. Mai 2014 bei der Überprüfung der Gebirgslandeplätze wegen Differenzen zwischen Wirtschafts- und Umweltinteressen rechtlich vertretbar?
2. Wie rechtfertigt er die Missachtung des Gutachtens der ENHK, das aufgrund eines Entscheids des Bundesverwaltungsgerichtes erstellt wurde?
3. Gewichtet der Bundesrat faktisch wirtschaftliche Interessen höher als den Schutz der BLN-Gebiete?
4. Warum will er mit diesem Nichtentscheid Beschwerden verunmöglichen?