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14.5293 · Fragestunde. Frage · 2014-06-11

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Zur laufenden Revision von Artikel 24 HMG stelle ich folgende Fragen:

Es gilt aktuell folgende Definition: "Medikamente stehen unter Rezeptpflicht, wenn sie die Gesundheit direkt oder indirekt gefährden können oder eine ärztliche Diagnose für deren Einsatz erforderlich ist."

- Gilt dies auch in Zukunft für alle Medikamente unter Rezeptpflicht, oder gibt es Ausnahmen?

- Wenn ja, welche?