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Abkommen zwischen der Schweiz und Italien über die Zusammenarbeit der Polizei- und Zollbehörden. Beschleunigte Inkraftsetzung

14.5303 · Fragestunde. Frage · 2014-09-08

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Am 14. Oktober 2013 hat die Schweiz mit Italien eine revidierte Fassung des Abkommens zwischen der Schweiz und Italien über die Zusammenarbeit der Polizei- und Zollbehörden unterzeichnet. Das Abkommen ist sehr wichtig, damit die grenzüberschreitende Kriminalität gemeinsam wirksamer bekämpft werden kann.

  • Wann wird es in Kraft treten?
  • Stimmt es, dass die neuen Bestimmungen, die für die tägliche Arbeit der Polizei entlang der Grenze wesentlich sind, erst 2016 vorliegen werden?
  • Ist es möglich, eine Teilinkraftsetzung oder die vollständige Inkraftsetzung auf die Expo 2015 vorzuziehen?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Antwort des Bundesrates existiert nur in italienischer Sprache.