14.5381 · Fragestunde. Frage · 2014-09-10
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Im Schweizer Recht gibt es das Konzept der Bandenmässigkeit in Bezug auf Verbrechen nicht. Betrachtet man aber die jüngsten Festnahmen von Personen, die in Verbindung stehen mit mafiösen Gruppen, die schon lange in der Schweiz präsent sind und gegen die die Bundesanwaltschaft ermittelt, so muss man sich - wohl zu Recht - fragen, ob die zur Verfügung stehenden Instrumente ausreichen, um das organisierte Verbrechen zu bekämpfen.
Hält es der Bundesrat nicht auch für angebracht, das Konzept der Bandenmässigkeit in Bezug auf Verbrechen ins Strafgesetzbuch aufzunehmen wie andere Länder, beispielsweise Italien?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in italienischer Sprache.