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14.5413 · Fragestunde. Frage · 2014-09-16

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Seit 2001 ist der Gebrauch von Unkrautbekämpfungsmitteln auf Flächen, von denen sie leicht abgewaschen werden und in die Gewässer gelangen können, in der Schweiz verboten. Dieses Verbot gilt auch für Privatpersonen. Dennoch werben Versandhandelsgesellschaften weiterhin für solche Herbizide und zeigen in ihren Katalogen Plattenterrassen, die nach der Behandlung mit dem angebotenen Totalherbizid "dauerhaft" sauber sind.

Was wird der Bundesrat unternehmen, um diese Art der Propaganda, die zu einer Verletzung der gesetzlichen Vorschriften verleitet, zu verhindern?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.

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