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14.5450 · Fragestunde. Frage · 2014-09-17

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Im Entscheid vom 7. Juni 2013 hat der Bundesrat festgehalten, dass eine gültige festgesetzte Tarifstruktur vorhanden sei und keine Rechtsunsicherheit bestehe. Bundesrat und BAG haben die Kantone mehrfach zur Taxpunktwertfestsetzung aufgefordert. Das Bundesverwaltungsgericht kommt am 28. August 2014 zum Schluss, dass keine Tarifstruktur bestehe und die Kantone folglich keinen Taxpunktwert festsetzen könnten.

- Wie beurteilt der Bundesrat als Festsetzungsinstanz diesen Widerspruch?

- Welchen unmittelbaren Handlungsbedarf sieht er?