14.5473 · Fragestunde. Frage · 2014-09-17
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
- Überprüft die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) kantonale Pauschalsteuerveranlagungen darauf hin, ob die Grundvoraussetzungen (effektiver statt fiktiver Wohnsitz, keine Erwerbstätigkeit) erfüllt sind?
- Wird überprüft, ob der Aufwand weltweit der Pauschalbesteuerten und ihrer Familie gesetzeskonform erhoben wird (Art. 14 Abs. 3 DBG)?
- Fanden seit 2010 solche Überprüfungen statt? Wenn ja, wie viele in welchen Kantonen mit welchem Ergebnis?
- Hat die ESTV je Korrekturen für die direkte Bundessteuer vorgenommen?