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14.5473 · Fragestunde. Frage · 2014-09-17

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

- Überprüft die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) kantonale Pauschalsteuerveranlagungen darauf hin, ob die Grundvoraussetzungen (effektiver statt fiktiver Wohnsitz, keine Erwerbstätigkeit) erfüllt sind?

- Wird überprüft, ob der Aufwand weltweit der Pauschalbesteuerten und ihrer Familie gesetzeskonform erhoben wird (Art. 14 Abs. 3 DBG)?

- Fanden seit 2010 solche Überprüfungen statt? Wenn ja, wie viele in welchen Kantonen mit welchem Ergebnis?

- Hat die ESTV je Korrekturen für die direkte Bundessteuer vorgenommen?

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