14.5499 · Fragestunde. Frage · 2014-11-25
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Das Bundesgericht hat in einem Entscheid vom 25. September 2014 Artikel 269 des Obligationenrechts - der festlegt, dass Mietzinsen missbräuchlich sind, wenn mit ihnen ein übersetzter Ertrag erzielt wird - auf behördlich kontrollierte Mietzinsen für anwendbar erklärt. Dies wird dazu führen, dass Pensionskassen nicht mehr in Immobilien investieren.
Gedenkt der Bundesrat, Massnahmen zu ergreifen, um die Anwendung dieser Rechtsprechung zu begrenzen, namentlich indem er der Bundesversammlung eine dringliche Vorlage unterbreitet, die vorsieht, dass der hypothekarische Referenzzinssatz bei der Berechnung der zulässigen Rendite einer Mietsache nicht mehr berücksichtigt wird?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.