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14.5537 · Fragestunde. Frage · 2014-11-26

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Am 4. November 2014 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gegen die bedingungslose Abschiebung einer afghanischen Familie nach Italien sein Veto eingelegt.

- Wird die Schweiz an der Rückführung dieser Familie nach Italien festhalten?

- Hat Italien den Schweizer Behörden die nötigen Garantien bereits schriftlich gegeben?

- Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass das Urteil zu zusätzlichen Erschwernissen beim Vollzug des Dublin-Abkommens führt und dieses weiter an Schlagkraft verliert?