14.5572 · Fragestunde. Frage · 2014-11-26
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Am 4. November 2014 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, dass die Schweiz eine afghanische Asylantenfamilie - obwohl diese in Italien registriert war - nicht nach Italien zurückführen dürfe.
- Teilt der Bundesrat die Meinung, dass dieser Entscheid Dublin ausser Kraft setzt und eine gefährliche Signalwirkung entfalten kann?
- Welche dringlichen Massnahmen ergreift der Bundesrat zugunsten der Schweiz?