14.5605 · Fragestunde. Frage · 2014-12-02
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Offenbar ist in den bundesrätlichen Plänen zur Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmung Artikel 121a zur Steuerung der Zuwanderung auch eine Schutzklausel ein Thema.
- Was für einen Mechanismus stellt sich der Bundesrat darunter vor?
- Erachtet er eine solche Regelung als verfassungskonform?
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat am 20. Juni 2014 das Konzept zur Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmung in Artikel 121a verabschiedet und damit aufgezeigt, wie diese konkret umgesetzt werden soll. Am 8. Oktober 2014 hat der Bundesrat den Entwurf eines Verhandlungsmandates zur Anpassung des Freizügigkeitsabkommens unter Vorbehalt der notwendigen Konsultationen - APK, SPK beider Räte und KdK - verabschiedet. Das Verhandlungsmandat enthält zwei gleichwertige Ziele: die Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und die Sicherung des bilateralen Wegs. Der Bundesrat strebt bei den Verhandlungen zur Anpassung des Freizügigkeitsabkommens eine verfassungskonforme Lösung an. Er setzt sich dabei mit verschiedenen Ideen und Modellen auseinander, die teilweise auch in der Öffentlichkeit diskutiert werden.