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14.5652 · Fragestunde. Frage · 2014-12-03

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat hat für die strategische Leitung von privaten Gesellschaften (Verwaltungsrat) in der Vernehmlassungsvorlage eine Geschlechterquote als Zielnorm von 30 Prozent vorgeschlagen.

1. Wie präsentiert sich der Frauenanteil in den bundeseigenen oder mehrheitlich im Bundesbesitz befindlichen Unternehmungen, Organisationen und Aufsichtsinstitutionen?

2. Falls die 30 Prozent nicht erreicht werden, wie dies z. B. bei der Finma der Fall ist, in welcher Frist gedenkt der Bundesrat die Geschlechterquote zu erreichen?