15.304 · Standesinitiative · 2015-02-24
Erledigt
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Genf folgende Standesinitiative ein:
Die Bundesversammlung wird aufgefordert:
- einen Rechtsrahmen für das Verbot des Transports grosser Mengen von Chlor auszuarbeiten; und
- dabei für Unternehmen, die Chlor in grossen Mengen nutzen, die Pflicht vorzusehen, dieses vor Ort zu produzieren.
Begründung
Die obengenannte Standesinitiative wird eingereicht angesichts der Tatsache, dass:
- der Transport von Chlor bei einem Unfall unermessliche Gesundheits- und Umweltschäden verursacht;
- sich die Zahl der ins Wallis führenden und über Genf gehenden Eisenbahntransporte von Chlor innerhalb von zehn Jahren verdoppelt hat;
- diese Transporte eine sicherheitsbedingte Begrenzung des Wohnungsbaus entlang der Zugstrecken mit sich bringen, und dies in Zeiten, in denen in Genf ein akuter Wohnungsmangel herrscht.