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15.3469 · Motion · 2015-05-06

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu ergreifen, welche den administrativen und dadurch entstehenden finanziellen Aufwand für die Lehrlingsbetreuung, insbesondere für KMU reduzieren.

Begründung

Für viele kleine und mittlere Unternehmen lohnt es sich in Folge des administrativen und beispielsweise vorgeschriebenen Betreuungsaufwandes nicht mehr, Lehrlinge auszubilden. Die finanziellen Folgen von praxisfernen Vorschriften und Betreuungspflichten übersteigen deren Ressourcen. Es sind aber oft gerade diejenigen Unternehmen, welche lokal verankert auch in Bezug auf die soziale Verantwortung Lehrlinge ausbilden würden.

Der administrative und finanzielle Aufwand, sowie der grosse Betreuungsaufwand müssen deutlich reduziert werden.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Dem Bundesrat ist es ein Anliegen, die Ausbildungsbereitschaft der Unternehmen hochzuhalten. Der Bund setzt sich deshalb dafür ein, geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen. Dazu gehört auch, den administrativen Aufwand für Lehrbetriebe möglichst gering zu halten.

Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) ist gemeinsam mit den Verbundpartnern (Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt) daran, probate Massnahmen zur Reduktion der Regulierungskosten und des administrativen Aufwands der Lehrbetriebe zu prüfen und zu ergreifen. Grundsätzlich liegen Fragen der Umsetzung in der Verantwortung der Kantone, während die von den Betrieben zu vermittelnden Ausbildungsinhalte von den Organisationen der Arbeitswelt festgelegt werden. Ziel ist es, die Koordination unter den Akteuren zu verstärken und die administrativen Prozesse auf allen Ebenen zu vereinfachen. Auch die Regelungsdichte und mögliche administrative Erleichterungen für die Betriebe will der Bund mit den Verbundpartnern besprechen. Das SBFI wird die Thematik in verbundpartnerschaftliche Organe (z. B. Verbundpartnertagung, Spitzentreffen der Berufsbildung) einbringen. Die Praxistauglichkeit steht dabei klar im Vordergrund.

Der Bundesrat ist überzeugt, dass mit diesen Arbeiten dem Anliegen des Motionärs Rechnung getragen wird. In diesem Sinne ist er bereit, die Motion anzunehmen.

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.