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15.468 · Parlamentarische Initiative · 2015-06-19

Departement des Innern

Erledigt

Ausgangslage

Medienmitteilung der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates vom 22.04.2018

Nach Würdigung der Vernehmlassungsergebnisse hielt die Kommission an ihrem Entwurf zur Pa.Iv. Stärkung der Selbstverantwortung im KVG (15.468)fest, welcher vorsieht, dass eine Wahlfranchise während drei Jahren nicht geändert werden kann. In Abweichung zur Vernehmlassungsvorlage beschloss sie mit 11 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung, dass der Versicherer die versicherte Person zwei Monate vor Vertragsende kontaktieren muss, bevor sich der Vertrag automatisch verlängert. Der in der Gesamtabstimmung mit 11 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommene Entwurf, zu dem ein Nichteintretensantrag vorliegt, geht nun zur Stellungnahme an den Bundesrat.

Medienmitteilung des Bundesrates,28.09.2018

Der Bundesrat lehnt eine dreijährige Bindung bei Wahlfranchisen ab

Der Bundesrat ist gegen die Pflicht, eine gewählte Wahlfranchise während drei Jahren beizubehalten. An seiner Sitzung vom 28. September 2018 hat er sich gegen die parlamentarische Initiative ausgesprochen, welche dies verlangt. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Initiative ihr Ziel nicht erfüllen und sogar zusätzliche Kosten verursachen könnte.

Die von den Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) und des Ständerats (SGK-S) angenommene parlamentarische Initiative verlangt eine Anpassung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG), sodass alle Versicherten während drei Jahren die gleiche Wahlfranchise behalten. Damit soll die Zahl der Versicherten begrenzt werden, die je nach ihrem Gesundheitszustand die Franchise in opportunistischer Weise wechseln.

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Verpflichtung, eine Wahlfranchise während drei Jahren beizubehalten, nicht nötig ist. Tatsächlich wechseln nur 0,17 Prozent der Versicherten vorübergehend von einer hohen zu einer niedrigeren Franchise und bezahlen somit weniger an ihre allfälligen Behandlungskosten. Zudem würden sich die erwarteten Einsparungen bei Nettoleistungen von insgesamt CHF 28 Milliarden auf nur CHF 5 Millionen im Jahr 2017 belaufen. Die Massnahme würde auch zu höheren Verwaltungskosten führen. Zudem könnte sie die Versicherten verleiten über längere Zeit eine tiefe Franchise zu wählen, was sich nachteilig auf die Kosten der obligatorischen Krankenversicherung auswirken würde.

Aus diesen Gründen empfiehlt der Bundesrat dem Parlament, den Mehrheitsantrag der SGK-N abzulehnen. Der Bundesrat ist jedoch bereit, bis spätestens Ende 2022 die Frage erneut zu prüfen.

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:

Die gesetzlichen Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG) sind so anzupassen, dass für alle besonderen Versicherungsformen (Wahlfranchisen, eingeschränkte Wahl usw.) ausschliesslich die dreijährige Vertragsdauer zur Anwendung kommt. Dagegen sind im Grundmodell mit der ordentlichen Franchise von 300 Schweizerfranken Jahres- und Halbjahresverträge wie bisher anzuwenden.

Begründung

Die Möglichkeit der Versicherten, ihren Krankenversicherer zu wechseln, hat überwiegend Vorteile: Bereits die Tatsache, dass ein Wechsel möglich ist, führt zu permanenten Anstrengungen der Versicherer, das Preis-Leistungs-Verhältnis der Angebote zu verbessern, die Leistungskosten konsequent zu kontrollieren und administrative Kosten einzusparen.

Mit mehrjährigen Verträgen bei den besonderen Versicherungsformen sollen vermehrt die Selbstverantwortung der Versicherten gestärkt und opportunistische Wechsel von Franchisenhöhe und Modelltyp je nach Gesundheitszustand oder beispielsweise geplanten medizinischen Eingriffen eingedämmt werden. Ausserdem werden bei den Versicherern die Anreize verbessert, sich im Versorgungsmanagement noch weitergehend zu engagieren. Nebeneffekte sind administrative Vereinfachungen bei Versicherern und Versicherten, ohne dass den Versicherten die Wahlfreiheit entzogen wird. Diese haben nämlich die Möglichkeit, neben den besonderen Versicherungsformen nach wie vor das Grundmodell mit der ordentlichen Franchise von 300 Schweizerfranken und damit Jahres- oder Halbjahresverträge zu wählen.

Aus Konsumentenschutzgründen scheint eine Vertragsdauer von drei Jahren als geeignet. Die dreijährige Versicherungsvertragsdauer ist zwingend als ausschliessliche Versicherungsvertragsdauer auf alle besonderen Versicherungsformen anzuwenden. Gründe hierfür sind, dass sich dreijährige Versicherungsverträge nicht gegenüber einjährigen, ansonsten identischen Verträgen im Wettbewerb behaupten können, weil die Prämien für Dreijahresverträge im ersten Jahr unweigerlich höher angesetzt werden müssen als für Einjahresverträge. Schliesslich würde diese Lösung auch verhindern, dass die Anzahl der zu genehmigenden Prämien ansteigt.

Die Grundlage für dreijährige Versicherungsverträge bei besonderen Versicherungsformen (Wahlfranchisen, eingeschränkte Wahl usw.) sind Prämientarife, welche eine Prämie im Grundsatz für drei Jahre garantieren. Ein neuer Artikel 62 Absatz 3bis KVG soll dazu die gesetzliche Grundlage schaffen. Vorzeitige Kündigungen der Mehrjahresverträge durch den Versicherer sollen nur aufgrund ausserordentlicher Umstände (Pandemie usw.) sowie zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben (Solvenz usw.) möglich sein. Im Gegenzug soll dem Versicherten aber das Recht eingeräumt werden, den Vertrag im Falle einer solchen Prämienerhöhung zu kündigen.

Verhandlungen

SDA-Meldung

Debatte im Nationalrat, 26.11.2018

Tiefere Kosten erhofft sich der Nationalrat von einer neuen Regel für Wahlfranchisen: Franchisen über dem heute geltenden Minimum von 300 Franken oder Modelle mit eingeschränkter Arztwahl sollen mindestens drei Jahre beibehalten werden müssen. Damit will der Nationalrat verhindern, dass Versicherte ihre Franchise wegen eines absehbaren Leistungsbezugs - beispielsweise einer planbaren Operation - vorübergehend senken und dann wieder erhöhen.

Kommissionssprecher Philippe Nantermod (FDP/VS) gestand ein, dass jeweils nur eine kleine Zahl von Versicherten von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Die Einsparungen bezifferte er mit 5 Millionen Franken. SP-Sprecherin Bea Heim (SO) sprach deshalb von einem "Scheinproblem", mit dem "Knebelverträge" zu Gunsten der Versicherten gerechtfertigt werden sollten. Berset beurteilte die Vorlage als nutzlos. Der Nationalrat nahm sie trotzdem an.

Debatte im Ständerat, 05.03.2019

Der Ständerat hat Nichteintreten beschlossen.

SDA-Meldung

Debatte im Nationalrat, 05.06.2019

Wer Geld sparen will mit einer erhöhten Franchise oder einem besonderen Versicherungsmodell, soll mindestens drei Jahre dabei bleiben müssen. Das schien den eidgenössischen Räten zunächst eine gute Idee. Die Revision stiess aber bereits in der Vernehmlassung auf grosse Kritik. Moniert wurde etwa, dass die Vorlage längerfristig eher kostentreibend denn kostensenkend wirke. Nach dem Ständerat lehnte die Idee nun auch der Nationalrat stillschweigend ab. Mit einer Gesetzesänderung hätte verhindert werden sollen, dass Versicherte ihre Franchise wegen eines absehbaren Leistungsbezugs - beispielsweise einer planbaren Operation - vorübergehend senken und dann wieder erhöhen. Die Änderung ist damit vom Tisch.

Siehe auch: 18.036 KVG. Anpassung der Franchisen an die Kostenentwicklung