15.5117 · Fragestunde. Frage · 2015-03-09
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Nicht miteinander verheiratete Eltern mit gemeinsamer elterlicher Sorge haben für das Kind solidarisch das Klagerecht. Dies verhindert, dass ein Elternteil im Namen des Kindes allein eine Unterhaltsklage gegen den anderen Elternteil erheben kann, da beide die gleichen Rechte haben. Das Gesetz regelt diese widersprüchliche Situation nicht, tut dies aber für miteinander verheiratete Eltern.
- Gibt es nach Ansicht des Bundesrates hier eine Gesetzeslücke?
- Falls ja, wann will er diese schliessen?
- Falls nicht, wie wird dieser Fall seines Erachtens vom Gesetz geregelt?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.