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15.5157 · Fragestunde. Frage · 2015-03-11

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Plant der Bundesrat in Erfüllung der überwiesenen Motion 13.3367, den nationalen Aktionsplan Pflanzenschutzmittel mit einem terminierten und quantifizierbaren Reduktionsziel (für den Einsatz bzw. die Risiken von Pestiziden) auszustatten?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat die Verwaltung beauftragt, bis Ende 2016 einen Aktionsplan zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auszuarbeiten. Dieser Plan muss die folgenden drei allgemeinen Ziele im Zusammenhang mit der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln berücksichtigen: den Schutz der Kulturen, den Gesundheitsschutz und den Umweltschutz.

In einem ersten Schritt werden die Risiken eruiert, die mit oberster Priorität zu behandeln sind. Für diese Risiken sollen gemäss Auftrag quantifizierbare Ziele für die Reduktion der Risiken und entsprechende Massnahmen zur Zielerreichung definiert werden. Zudem werden im Aktionsplan Abläufe und Instrumente beschrieben, welche die erzielten Fortschritte über die Zeit darstellen sollen und allenfalls erlauben, nötige Anpassungen frühzeitig einleiten zu können.