15.5162 · Fragestunde. Frage · 2015-03-11
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Im Dezember 2014 zeigte sich die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) über die fehlenden Ressourcen im Stilllegungs- wie auch im Entsorgungsfonds für Kernanlagen besorgt.
Die Beiträge der Kernkraftwerkbetreiber würden auf einem zu idealen Szenario berechnet. Gewisse Risiken (Rechtsunsicherheit, höhere Technologiekosten usw.) würden bei der Berechnung nicht berücksichtigt.
Werden bei der im Frühling 2015 vorgesehenen Revision der Verordnung über den Stilllegungsfonds und den Entsorgungsfonds für Kernanlagen die Empfehlungen der EFK berücksichtigt?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.