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15.5405 · Fragestunde. Frage · 2015-09-09

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Als Repower Ende 2014 ihre Swissgrid-Aktien verkaufen wollte, hat ein Konsortium unter Federführung des Kantons Graubünden einen Kaufvertrag mit Repower abgeschlossen. Die Axpo-Gruppe hat jedoch ein angebliches Vorkaufsrecht ausgeübt und die Swissgrid-Aktien im Juli 2015 erstanden, obwohl gemäss Artikel 18 Absatz 4 StromVG die Kantone, die Gemeinden und schweizerisch beherrschte Elektrizitätsversorgungsunternehmen das Vorkaufsrecht haben.

Erachtet der Bundesrat diese Missachtung des Gesetzes als korrekt?