15.5469 · Fragestunde. Frage · 2015-09-15
Bundeskanzlei
Erledigt
Wortlaut
E-Voting ist bisher nur in vier Kantonen möglich. Die 700 000 im Ausland lebenden Schweizerinnen und Schweizer sollen abstimmen können.- Kann der Bundesrat im gesetzlichen und organisatorischen Rahmen etwas tun, damit die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer ihren Stimmzettel herunterladen und ausdrucken können?- Könnten die ausserhalb des Schweizer Staatsgebiets lebenden Stimmberechtigten danach ihren ordnungsgemäss unterzeichneten Stimmzettel unter Berücksichtigung der Fristen per Post an ihre Stimmgemeinde schicken oder ihn in der Schweizer Botschaft abgeben?- Wenn nein, welchen institutionellen Weg sieht der Bundesrat vor, um den Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern das Abstimmen zu ermöglichen?