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15.5481 · Fragestunde. Frage · 2015-09-16

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Kürzlich hat das Bundesgericht in einem Entscheid festgehalten, dass einem Vater die elterliche Sorge zu Recht entzogen wurde.

Hat das Bundesgericht mit diesem Entscheid die Tragweite der am 1. Juli 2015 in Kraft getretenen Gesetzesänderung relativiert, die vom Grundsatz der gemeinsamen elterlichen Sorge ausgeht und die alleinige elterliche Sorge eines Elternteils zur Ausnahme macht?

Was gedenkt der Bundesrat zu unternehmen, damit die vom Gesetzgeber gewollte breite Anwendung der gemeinsamen elterlichen Sorge beibehalten und die Entscheidung des Bundesrates und des Parlamentes nicht zunichtegemacht wird?