15.5512 · Fragestunde. Frage · 2015-09-16
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Trotz vieler syrischer Flüchtlinge entschied Deutschland, auf deren Gesuche selbst einzutreten. Am Sonntag wurden zudem temporär Grenzkontrollen eingeführt.
1. Stimmt es, dass dies kein Ausserkraftsetzen von Dublin ist, sondern die Wahrnehmung des Selbsteintretensrechts (clause de souveraineté)? Ist die Schweiz (temporär?) zum gleichen Schritt bereit?
2. Stimmt es, dass temporäre Grenzkontrollen in Ausnahmesituationen nach Schengen erlaubt sind?
3. Ist die Schweiz momentan in einer solchen Notsituation?