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15.5561 · Fragestunde. Frage · 2015-12-02

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Am 15. Oktober 2015 hat die Grosse Kammer des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte geurteilt, die Schweiz habe in einem konkreten Fall der Anwendung von Artikel 261bis Absatz 2 des Strafgesetzbuches das Recht auf freie Meinungsäusserung verletzt (Fall Perinçek gegen die Schweiz).

Wie hat der Bundesrat auf dieses Urteil reagiert, und wie wird er weiter vorgehen?

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