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16.052 · Geschäft des Bundesrates · 2016-06-17

Finanzdepartement

Erledigt

Zusammenfassung

Botschaft vom 17. Juni 2016 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG)

Ausgangslage

Medienmitteilung des Bundesrates vom 17.06.2016

Bundesrat für Vereinheitlichung des Steuerortes von Maklerprovisionen

Der Bundesrat beantragt dem Parlament, den Steuerort für Maklerprovisionen zu vereinheitlichen. Künftig sollen Steuern auf Gewinnen aus Grundstücksverkäufen immer am Wohnort des Maklers bzw. am Sitz der Maklerfirma erhoben werden, sofern sich dieser in der Schweiz befindet. Damit setzt der Bundesrat eine vom Parlament überwiesene Motion um.

Der Bundesrat hat heute die Botschaft zu einer Änderung des Gesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) zuhanden des Parlaments verabschiedet. Künftig sollen Steuern auf Maklerprovisionen immer am Wohnsitz bzw. dem Sitz des Maklers erhoben werden, sofern sich dieser in der Schweiz befindet. Das geltende Recht sieht unterschiedliche Regelungen für juristische und natürliche Personen vor. Mit der nun vorliegenden Gesetzesänderung erfüllt der Bundesrat alle Forderungen einer vom Parlament überwiesenen Motion Pelli (13.3728). Künftig werden die Steuern nur noch für Makler, die keinen Wohn- oder Geschäftssitz in der Schweiz haben, am Grundstücksort erhoben.

In der Vernehmlassung stiess der Vorschlag des Bundesrates bei einer sehr grossen Mehrheit der angefragten Institutionen auf Zustimmung.

Die Gesetzesanpassungen führen zu einer erhöhten Rechtssicherheit. Die Revision hat keine Auswirkungen auf die Steuereinnahmen des Bundes. Die finanziellen Auswirkungen für die Kantone sind vernachlässigbar, da lediglich eine sehr kleine Gruppe von Steuerpflichtigen betroffen ist.

Verhandlungen

SDA-Meldung

Debatte im Nationalrat, 15.12.2016

Nationalrat will Besteuerung von Maklerprovisionen vereinheitlichen

(sda) Der Bundesrat schlägt neue Regeln zur Besteuerung von Maklerprovisionen vor. Der Nationalrat ist damit einverstanden und hat einer Revision des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) am Donnerstag oppositionslos zugestimmt.

SDA-Meldung

Debatte im Ständerat, 28.02.2017

Besteuerung von Maklerprovisionen wird vereinheitlicht

Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat neue Regeln zur Besteuerung von Maklerprovisionen einstimmig so gutgeheissen, wie sie der Bundesrat vorgeschlagen hat. Damit werden Steuern auf Gewinnen aus Grundstücksverkäufen künftig immer am Wohnort des Maklers beziehungsweise am Sitz der Maklerfirma erhoben.

Am Grundstücksort sollen die Steuern nur noch für jene Makler erhoben werden, die keinen Wohn- oder Geschäftssitz in der Schweiz haben. Der Bundesrat hatte im vergangenen Juni die Botschaft zu entsprechenden Gesetzesänderungen verabschiedet. Er erfüllte damit einen Auftrag des Parlaments. Der Ständerat nahm die Änderung am Dienstag diskussionslos an.