16.3214 · Interpellation · 2016-03-18
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesbeschluss über die Finanzierung und den Ausbau der Bahninfrastruktur (Fabi) trat am 1. Januar 2016 in Kraft. Mit diesem Bundesbeschluss wurde zur Finanzierung der Bahninfrastruktur ein Fonds eingerichtet, in den alle Kantone zusammen einen Beitrag von 500 Millionen Franken einzahlen. Der Beitrag des Kantons Appenzell Innerrhoden für das Jahr 2016 beläuft sich auf 1,24 Millionen Franken. Die Eisenbahnkosten des Kantons erhöhten sich durch die Neuordnung zur Finanzierung der Bahninfrastruktur im Vergleich zum Vorjahr um rund 22 Prozent, ohne dass ein Angebotsausbau stattgefunden hätte.
Im Rahmen der Diskussionen über eine Neuordnung der Finanzierung des regionalen Personenverkehrs (RPV) steht u. a. die Variante im Raum, dass die Fabi-Beiträge der Kantone an ihre Anteile zur Abgeltung des RPV angerechnet werden.
Der Bundesrat wird vor diesem Hintergrund ersucht, für jeden Kanton darzulegen, welche Zahlungen der Bund im Rahmen der Finanzierung des RPV für das Jahr 2016 an den Betrieb von Transportunternehmen bezahlt.
Stellungnahme des Bundesrates
Der regionale Personenverkehr (RPV) ist eine Verbundaufgabe von Bund und Kantonen. Gemäss Artikel 30 des Personenbeförderungsgesetzes (PBG; SR 745.1) beträgt der Anteil des Bundes an der Abgeltung der bestellten Angebote 50 Prozent. Der Kredit des Bundes für die Abgeltung des RPV belief sich 2015 auf 919,5 Millionen Franken. Darin enthalten ist die Abgrenzung für die Periode zwischen dem Fahrplanwechsel Mitte Dezember und dem Jahresende in der Höhe von 1,1 Millionen Franken.
Für das Jahr 2016 hat der Bund 936,1 Millionen Franken für die Abgeltung des RPV eingestellt. Das Bestellverfahren für die Fahrplanperiode 2016/17 ist noch nicht abgeschlossen. Daher liegen die definitiven Anteile des Bundes an den Abgeltungen in den einzelnen Kantonen noch nicht vor. Aufgrund der Neuordnung der Finanzierung ist für 2016 jedoch davon auszugehen, dass sich die Anteile für einige Kantone im Vergleich zu 2015 ändern werden.
Die nachstehende Tabelle zeigt die Anteile des Bundes und der Kantone an den Abgeltungen im Jahr 2015:
KantonBeteiligung Kanton in %Beteiligung Bund in %Abgeltungen KantoneAbgeltungen Bund AG61%39%87 055 61555 658 508AI26%74%1 338 1523 808 587AR39%61%6 618 35810 351 790BE45%55%132 430 179161 859 108BL60%40%26 745 37517 830 250BS71%29%6 741 3152 753 495FR44%56%32 208 53640 992 682GE70%30%23 907 11210 245 905GL36%64%4 505 6518 010 046GR20%80%23 497 03693 988 145JU27%73%7 715 61120 860 727LU56%44%45 701 42635 908 263NE49%51%22 336 74923 248 453NW45%55%6 251 6267 640 876OW33%67%5 100 75810 356 084SG54%46%56 198 26347 872 594SH56%44%9 581 6247 528 419SO56%44%25 845 05520 306 829SZ48%52%23 595 58625 561 885TG53%47%26 313 20723 334 353TI49%51%46 205 41548 091 350UR28%72%3 027 0057 783 727VD50%50%73 272 32973 272 329VS36%64%38 927 52669 204 490ZG64%36%15 861 2348 921 944ZH66%34%161 202 07983 043 495Total912 182 820918 434 334
Antwort des Bundesrates.