16.419 · Parlamentarische Initiative · 2016-03-17
Parlament
Erledigt
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:
Das KVG ist so zu ändern, dass die Preise für Produkte der Mittel- und Gegenständeliste (Migel) zwischen den Leistungserbringern oder den Herstellern/Lieferanten und den Krankenversicherern bzw. deren Verbänden oder Einkaufsorganisationen ausgehandelt werden.
Begründung
In der Migel sind die von dem Krankenversicherer im Rahmen der obligatorischen Krankenversicherung als Pflichtleistung zu übernehmenden Mittel und Gegenstände geregelt.
Das EDI regelt aber nicht nur die zu übernehmenden Leistungen, sondern setzt Höchstvergütungsbeträge fest. Seit Jahren werden diese Höchstvergütungsbeträge teilweise als massiv überhöht kritisiert. Bereits im September 2005 habe ich mit einer Motion Wettbewerbspreise in der Migel verlangt. Der Nationalrat hat die Motion am 19. März 2007 ohne Opposition angenommen. 2008 erkannte der Ständerat die Dringlichkeit des Anliegens und stimmte der Motion ebenfalls zu. Auch der Preisüberwacher hat die überrissenen Migel-Höchstpreise kritisiert und 2011 Empfehlungen gemacht. Passiert ist nichts.
Höchstpreise sind faktisch Fixpreise, denn es gibt für Leistungserbringer keinen Anreiz, tiefere Preise zu akzeptieren. Wenn mit einem Anbieter ein tieferer Preis ausgehandelt werden kann, darf sein Konkurrent, der keinen Vertrag abschliessen will, seine Produkte zum Höchstvergütungsbetrag verrechnen. Die Anbieter haben daher kaum ein Interesse, mit den Versicherern Verträge mit tieferen Preisen abzuschliessen, weil die Versicherer die Migel-Produkte aller Abgabestellen ohnehin bis zum Höchstbetrag entschädigen müssen. Diese Preisfestsetzung fixiert ein zu hohes Kostenniveau und verunmöglicht den Wettbewerb unter den Anbietern. Das führt bei einer wachsenden Nachfrage nach Migel-Produkten zu enormen Kostensteigerungen.
Preise werden in der Regel zwischen Krankenversicherer und Leistungserbringer vereinbart. Im Migel-Bereich sollte für die Preisfestsetzung auch das Vertragsprinzip eingeführt werden, wie es National- und Ständerat mit der Annahme der Motion vom 29. September 2005 beschlossen haben. Das EDI regelt die Pflichtleistungen. Die Preise werden hingegen zwischen den Partnern vertraglich geregelt, was sich zweifellos dämpfend auf die Preise der Migel-Produkte und die Kostenentwicklung auswirken würde. Es braucht in diesem Bereich keine staatlich festgesetzten Preise, es sei denn, die Parteien können sich auf keinen Preis einigen. In diesem Fall greift das ordentliche KVG-Verfahren mit einer hoheitlichen Preisfestsetzung.
Verhandlungen
Medienmitteilung der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates vom 30.08.2019
Mit 13 zu 5 Stimmen hiess die Kommission ihren Vorentwurf über Preise von Medizinprodukten der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) gut. Sie setzt damit die parlamentarische Initiative 16.419 von Nationalrätin Ruth Humbel um. Gemäss Vorentwurf sollen alle Preise für Mittel und Gegenstände künftig in Verträgen zwischen Versicherern und Leistungserbringern vereinbart werden. Das aktuelle System mit administrierten Höchstvergütungsbeträgen für Produktegruppen will die SGK-N aufgeben. Durch die Neuregelung will die Kommission den Wettbewerb unter den Anbietern von Mitteln und Gegenständen ankurbeln und damit günstigere Preise fördern. Eine Minderheit beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten.
Die in der MiGeL geführten Produkte dienen der Untersuchung oder Behandlung einer Krankheit und werden von den Versicherten direkt oder mit Hilfe einer nichtberuflich beteiligten Person angewendet. Das Kostenvolumen der Vergütungen im MiGeL-Bereich betrug 2017 rund 720 Millionen Franken. Zu den umsatzstärksten Produktegruppen gehören etwa Verband-, Inkontinenz- und Diabetesmaterial.
Medienmitteilung der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates vom 23.02.2024
Die Kommission beantragt mit 17 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Frist zur Umsetzung der Pa. Iv. Humbel. Wettbewerbspreise bei Medizinalprodukten der Mittel- und Gegenständeliste (16.419) zu verlängern. Sie beschloss zudem, mit den weiteren Arbeiten abzuwarten, bis die Botschaft zu einer Revision im verwandten Bereich der Laboranalysen vorliegt, mit der die Preise auch in diesem Bereich neu von den Tarifpartnern ausgehandelt und nicht mehr von den Behörden festgelegt werden sollen. Zum Einstieg hatte die Kommission die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Kenntnis genommen.
Medienmitteilung der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates vom 08.11.2024
Um den Wettbewerb auch im Bereich der Mittel- und Gegenstände zu fördern, hat die Kommission beschlossen, ihre Arbeiten in Umsetzung der pa. Iv. Humbel. Wettbewerbspreise bei Medizinalprodukten der Mittel- und Gegenständeliste (16.419) fortzusetzen. Sie hat die Verwaltung mit 15 zu 8 Stimmen beauftragt, den Vorentwurf aus dem Jahr 2019 an das geltende Recht anzupassen und Fragen zu vertiefen, die sich im Bereich des Kartellrechts stellen. Sie wird ihre Beratungen voraussichtlich im Frühjahr 2025 weiterführen.
Medienmitteilung der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates vom 11.04.2025
Die Kommission hat die Arbeiten zur Umsetzung der pa. Iv. Humbel «Wettbewerbspreise bei Medizinalprodukten der Mittel- und Gegenständeliste» (16.419) fortgesetzt. Da aufgrund des komplexen Systems zur Vergütung von Mitteln und Gegenständen sowie wegen der rechtlichen Entwicklungen seit der Annahme des Vorentwurfs der SGK-N im Jahr 2019 noch Fragen offen sind, hat die Kommission die Verwaltung beauftragt, einen runden Tisch mit den betroffenen Akteuren zu organisieren. Dieser Austausch soll es ermöglichen, einen geeigneten rechtlichen Rahmen für die Einführung eines Tarifverhandlungssystems festzulegen, das mehr Wettbewerb zulässt sowie effizient und praktikabel ist.
Auskünfte
Sekretariat der Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK)
sgk.csss@parl.admin.ch