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16.5016 · Fragestunde. Frage · 2016-02-29

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Die Postfinance AG verfügt über eine Banklizenz, untersteht der Finma und ist zu 100 Prozent im Besitz der staatlichen Schweizerischen Post. Sie präsentiert den Kunden ungefragt in grafischer und tabellarischer Form eine Übersicht über ihre Ausgaben nach den Sparten Wohnen, Haushalt, persönliche Auslagen, Gesundheit, Mobilität, Versicherungen, Steuern und Abgaben usw.

- Ist diese Unterscheidung mit den gesetzlich vorgeschriebenen Grundsätzen von Bankkundengeheimnis und Privatsphäre vereinbar?

- Werden die von Postfinance gewonnenen Erkenntnisse über die detaillierten Ausgaben ihrer Kunden intern verwendet oder gar an Dritte weitergegeben?

Stellungnahme des Bundesrates

Postfinance bietet ihren Privatkundinnen und -kunden die Möglichkeit an, ihre persönlichen Transaktionen in verschiedenen Kategorien zu visualisieren. Mit der grafischen Übersicht haben die Kundinnen und Kunden jederzeit die volle Kontrolle und Transparenz über ihre Finanzen. Die Datenanalyse ist für alle Kundinnen und Kunden freiwillig und ist nicht an die Zustimmung zu den allgemeinen Teilnahmebedingungen gekoppelt. Die Datenauswertung verletzt weder das Bankkundengeheimnis noch die Privatsphäre der Kundinnen und Kunden.

Postfinance plant, ihren Privatkunden bei den elektronischen Finanzdienstleistungen künftig gestützt auf die Auswertung ihrer Zahlungsverkehrsdaten gezielt günstige Angebote von Drittanbietern anzuzeigen. Die bei der Analyse erhobenen Daten bleiben jederzeit bei Postfinance. Es werden keine Daten weitergegeben. Rückschlüsse auf Einzelpersonen sind für Dritte nicht möglich. Auch hier hat die Kundin bzw. der Kunde die Wahlmöglichkeit.

Postfinance hat die Vorgaben des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten sowohl hinsichtlich der Datenbearbeitung für die elektronischen Finanzdienstleistungen als auch hinsichtlich der geplanten Angebote von Dritten vollumfänglich akzeptiert. Das heutige Angebot mit einerseits der Wahlmöglichkeit und andererseits der Entkoppelung der Einwilligung zur Datenauswertung von der Zustimmung zu den Teilnahmebedingungen erfüllt die geltenden Datenschutzbestimmungen.