16.5024 · Fragestunde. Frage · 2016-03-01
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Am 23. Februar 2016 hat das Bundesverwaltungsgericht die Rückführung der Dublin-Fälle nach Ungarn verschoben, nachdem die dortigen Asylgesetze verschärft worden sind. Das Bundesverwaltungsgericht wartet auf eine Antwort des Staatssekretariates für Migration oder eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, ja sogar des Europäischen Gerichtshofes. In der Zwischenzeit werden die Regresse auf die Wartebank geschoben und sammeln sich somit an.
In welcher Frist kann man auf die Antworten hoffen?