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16.5148 · Fragestunde. Frage · 2016-03-09

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Die Sprecherin des Staatssekretariates für Migration hat in der Westschweizer Presse bestätigt, dass nicht zwangsläufig alle Personen, die in einem Ausreisezentrum untergebracht sind, die Schweiz verlassen werden.

- Wohin gehen die Personen, die nach 140 Tagen noch nicht rückgeführt worden sind?

- Besteht zu diesem Thema eine Vereinbarung mit den Kantonen?

- Wie unterscheidet sich ein Ausreisezentrum von einem Verfahrenszentrum, insbesondere in Bezug auf die Infrastruktur und die soziale Betreuung?

Reorganisation im Asylbereich. Es gibt noch offene Fragen in Bezug auf die Ausreisezentren | Lexipedia | Lexipedia