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16.5246 · Fragestunde. Frage · 2016-06-07

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Auf der Website des Staatssekretariates für Migration (SEM) findet man unter der Rubrik "Asylsuchende aus Eritrea" folgende Aussage: "Wenn das SEM entdeckt, dass jemand die Aufnahmebereitschaft der Schweiz durch unwahre Angaben oder gar durch kriminelle Tätigkeiten missbraucht, ergreift das SEM geeignete Massnahmen."

Im Zusammenhang mit diesen Aussagen bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

- Was wird unter "geeigneten Massnahmen" verstanden?

- Gegen wie viele Asylsuchende wurden solche Massnahmen ergriffen?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.

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