16.5365 · Fragestunde. Frage · 2016-09-14
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Die Häftlinge in den Gefängnissen sind für die Schweizer Kantone ein besonders grosser Kostenpunkt. Die Haftbedingungen sind in unserem Land ausserdem ziemlich komfortabel.
Berechtigt die aktuelle Gesetzgebung die Kantone dazu, den Häftlingen oder ihren Familien eine Beteiligung an den Inhaftierungskosten in Rechnung zu stellen?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.