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16.5382 · Fragestunde. Frage · 2016-09-19

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Laut den Weisungen des Staatssekretariates für Migration (SEM) vom 18. Juli 2016 zum Ausländergesetz werden in der Schweiz ausschliesslich Sportlerinnen und Sportler aus Ländern ausserhalb der EU/Efta zugelassen, die in den beiden obersten Spielklassen ihrer Disziplin spielen; die anderen werden als unterqualifiziert erachtet. Dadurch werden verletzte oder in der Ausbildung begriffene Spielerinnen und Spieler ausgeschlossen und die Langzeitperspektiven für die Clubs verschlechtert.

- Seit wann gilt diese Praxis, und wie strikt wird sie vom SEM angewandt?

- Gibt es mögliche Ausnahmen?

Sportlerinnen und Sportler aus Nicht-EU-/-Efta-Staaten. Welcher Spielraum besteht? | Lexipedia | Lexipedia