16.5434 · Fragestunde. Frage · 2016-09-21
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Für die Förderung von Fotovoltaikanlagen durch die KEV gibt es eine Warteliste. Jeder Investor, der eine Anlage anmeldet, erhält von Swissgrid ein Schreiben, welches die Aufnahme auf diese Liste bestätigt und über die Bedingungen informiert.
Es liegt also in der Verantwortung des Investors, die Realisation seiner Anlage auf die Verfügbarkeit der finanziellen Mittel auszurichten.
Will der Bundesrat nun mit einer Verordnungsänderung die grosse Mehrheit vor den Kopf stossen, die diese Regeln befolgt hat?