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16.5522 · Fragestunde. Frage · 2016-11-30

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Inwieweit können sich gemäss dem parlamentarischen Umsetzungsvorschlag der Masseneinwanderungs-Initiative (16.027, "Ausländergesetz. Steuerung der Zuwanderung und Vollzugsverbesserungen bei den Freizügigkeitsabkommen", https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20160027) EU-Bürger bei einem regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) melden und sich für eine von einem RAV ausgeschriebene Stelle bewerben?

Stellungnahme des Bundesrates

Unabhängig vom parlamentarischen Umsetzungsvorschlag sieht das heute geltende Recht in Artikel 26 Absatz 2 des Arbeitsvermittlungsgesetzes vor, dass die Arbeitsämter (heute die kantonalen Amtsstellen und die RAV) ihre Dienste ausländischen Stellensuchenden zur Verfügung stellen, die sich in der Schweiz aufhalten und zur Erwerbstätigkeit sowie zum Stellen- und Berufswechsel berechtigt sind. Deshalb können sich folgende Personenkategorien EU/Efta bei einem RAV zur Stellensuche melden: EU-/Efta-Staatsangehörige, die in der Schweiz wohnen; EU-/Efta-Staatsangehörige, die sich zur Stellensuche in der Schweiz aufhalten; EU-/Efta-Grenzgänger und -Grenzgängerinnen, deren letzter Beschäftigungsstaat die Schweiz war, unabhängig davon, wo sie wohnen oder sich aufhalten (gemäss EU-Koordinationsverordnung 883/2004).

Der Abschluss der parlamentarischen Beratungen ist abzuwarten, bevor sich der Bundesrat abschliessend zu den Auswirkungen der gefassten Beschlüsse äussern kann.

Masseneinwanderungs-Initiative. Können sich EU-Bürger um "Inländer"-Stellen bewerben? | Lexipedia | Lexipedia