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17.017 · Geschäft des Bundesrates · 2017-02-01

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Zusammenfassung

Botschaft vom 1. Februar 2017 über die Gewährleistung der geänderten Verfassungen der Kantone Basel-Stadt, Basl-Landschaft, Tessin, Genf und Jura

Ausgangslage

Medienmitteilung des Bundesrates vom 01.02.2017

Gewährleistung der geänderten Verfassungen von fünf Kantonen

Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die geänderten Verfassungen der Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Tessin, Genf und Jura zu gewährleisten. Alle Verfassungsänderungen stimmen mit dem Bundesrecht überein.

Die vorliegenden Verfassungsänderungen haben zum Gegenstand:

im Kanton Basel-Stadt:

- Erweiterung des parlamentarischen Instrumentariums;

im Kanton Basel-Landschaft:

- Einführung einer Gewerbeparkkarte,

- Konstituierung des Landratspräsidiums;

im Kanton Tessin:

- Sozialrechte und -ziele;

im Kanton Genf:

- Revision der Staatsrechnung durch den Rechnungshof;

- Seequerung;

im Kanton Jura:

- Änderung des kantonalen Initiativ- und Referendumsrechts der Gemeinden.

Verhandlungen

SDA-Meldung

Debatte im Ständerat, 29.05.2017

Ständerat genehmigt geänderte Verfassungen in fünf Kantonen

Die geänderten Verfassungen der Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Tessin, Genf und Jura können voraussichtlich bald in Kraft treten. Der Ständerat hat die Texte am Montag oppositionslos genehmigt respektive gewährleistet.

Er ist damit der vorberatenden Staatspolitischen Kommission gefolgt. Alle Verfassungsänderungen stimmen mit dem Bundesrecht überein. In Basel-Stadt wird das parlamentarische Instrumentarium erweitert. Um die Einführung einer Gewerbeparkkarte sowie die Konstituierung des Landratspräsidiums geht es im Kanton Baselland.

Im Tessin werden die Sozialrechte und -ziele angepasst. In Genf werden die Revision der Staatsrechnung durch den Rechnungshof sowie die Seequerung neu geregelt. Nicht zuletzt tritt im Jura die Änderung des kantonalen Initiativ- und Referendumsrechts der Gemeinden in Kraft.

Über die Gewährleistung der geänderten Verfassungen entscheidet nun noch der Nationalrat. Auch dort ist das Geschäft unumstritten. Die Kommission beantragt Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates.

SDA-Meldung

Debatte im Nationalrat, 12.06.2017

Die geänderten Verfassungen der Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Tessin, Genf und Jura können in Kraft treten. Das Parlament hat die Texte oppositionslos genehmigt respektive gewährleistet. Alle Verfassungsänderungen stimmen mit dem Bundesrecht überein.