17.017 · Geschäft des Bundesrates · 2017-02-01
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Zusammenfassung
Botschaft vom 1. Februar 2017 über die Gewährleistung der geänderten Verfassungen der Kantone Basel-Stadt, Basl-Landschaft, Tessin, Genf und Jura
Ausgangslage
Medienmitteilung des Bundesrates vom 01.02.2017
Gewährleistung der geänderten Verfassungen von fünf Kantonen
Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die geänderten Verfassungen der Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Tessin, Genf und Jura zu gewährleisten. Alle Verfassungsänderungen stimmen mit dem Bundesrecht überein.
Die vorliegenden Verfassungsänderungen haben zum Gegenstand:
im Kanton Basel-Stadt:
- Erweiterung des parlamentarischen Instrumentariums;
im Kanton Basel-Landschaft:
- Einführung einer Gewerbeparkkarte,
- Konstituierung des Landratspräsidiums;
im Kanton Tessin:
- Sozialrechte und -ziele;
im Kanton Genf:
- Revision der Staatsrechnung durch den Rechnungshof;
- Seequerung;
im Kanton Jura:
- Änderung des kantonalen Initiativ- und Referendumsrechts der Gemeinden.
Verhandlungen
SDA-Meldung
Debatte im Ständerat, 29.05.2017
Ständerat genehmigt geänderte Verfassungen in fünf Kantonen
Die geänderten Verfassungen der Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Tessin, Genf und Jura können voraussichtlich bald in Kraft treten. Der Ständerat hat die Texte am Montag oppositionslos genehmigt respektive gewährleistet.
Er ist damit der vorberatenden Staatspolitischen Kommission gefolgt. Alle Verfassungsänderungen stimmen mit dem Bundesrecht überein. In Basel-Stadt wird das parlamentarische Instrumentarium erweitert. Um die Einführung einer Gewerbeparkkarte sowie die Konstituierung des Landratspräsidiums geht es im Kanton Baselland.
Im Tessin werden die Sozialrechte und -ziele angepasst. In Genf werden die Revision der Staatsrechnung durch den Rechnungshof sowie die Seequerung neu geregelt. Nicht zuletzt tritt im Jura die Änderung des kantonalen Initiativ- und Referendumsrechts der Gemeinden in Kraft.
Über die Gewährleistung der geänderten Verfassungen entscheidet nun noch der Nationalrat. Auch dort ist das Geschäft unumstritten. Die Kommission beantragt Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates.
SDA-Meldung
Debatte im Nationalrat, 12.06.2017
Die geänderten Verfassungen der Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Tessin, Genf und Jura können in Kraft treten. Das Parlament hat die Texte oppositionslos genehmigt respektive gewährleistet. Alle Verfassungsänderungen stimmen mit dem Bundesrecht überein.