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17.1087 · Anfrage · 2017-12-12

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

In Artikel 55 des Energiegesetzes heisst es: "Das BFE untersucht regelmässig, wie weit die Massnahmen dieses Gesetzes zur Erreichung der Richtwerte nach den Artikeln 2 und 3 beigetragen haben ..." Solche Nachprüfungen sind unabdingbar, damit zeitig reagiert werden kann, wenn sich aufgrund eines zu langsamen Tempos der Entwicklung in der Energieproduktion abzeichnet, dass sich die Ziele nicht erreichen lassen.

Darum stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:

1. Beabsichtigt der Bundesrat, die Entwicklung der Produktion erneuerbarer Energien wie die EU jährlich zu veröffentlichen? Wenn nein, warum nicht, und was gedenkt er zu tun?

2. Will der Bundesrat eine Bestandesaufnahme machen, um so zu einem Ausgangswert für die künftigen Nachprüfungen zu kommen?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Entwicklung gegenüber den im Energiegesetz (EnG) verankerten Richtwerten, darunter jenen zur Stromproduktion aus erneuerbaren Energien, steht neben anderen Themenfeldern und Indikatoren im Fokus des künftigen Monitorings der Energiestrategie 2050 gemäss Artikel 55 EnG. Vorgesehen ist eine jährliche Berichterstattung des Bundesamtes für Energie, welche im Sinne einer Ausgangslage erstmals im Herbst 2018 (mit Daten bis 2017) publiziert wird. Alle fünf Jahre erfolgt zusätzlich ein vertiefter Bericht des Bundesrates an das Parlament. In diesem werden Wirkungen und Auswirkungen der energiepolitischen Massnahmen untersucht und aus der Entwicklung gegenüber den gesetzlichen Richtwerten Schlussfolgerungen für die Energiepolitik gezogen.

Antwort des Bundesrates.