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Rehabilitierung von sieben wegen der Beteiligung an der Demonstration vom 9. November 1932 verurteilten Personen

17.300 · Standesinitiative · 2017-01-31

Parlament

Erledigt

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Genf folgende Standesinitiative ein:

In Anbetracht:

  • der historischen Bedeutung der Erschiessung der Demonstranten und Passanten durch die Schweizer Armee am 9. November 1932;
  • der Rechtmässigkeit des Widerstands in Form einer friedlichen Demonstration gegen die von Georges Oltramare an diesem Tag in Plainpalais organisierte Versammlung der Union nationale;
  • des Rechts auf freie Meinungsäusserung;
  • des politisch motivierten Schuldspruchs eines Strafgerichtes des Bundes vom 3. Juni 1933 gegen sieben an der Demonstration vom 9. November 1932 beteiligte Personen (Léon Nicole, Auguste Millasson, Francis-Auguste Lebet, Jules Daviet, Albert Wütrich, Francis Baeriswyl und Edmond Isaak);
  • der früheren Rehabilitierungen von während des Zweiten Weltkriegs zu Unrecht verurteilten Personen oder Freiwilligen im Spanischen Bürgerkrieg durch das Parlament;

fordert der Grossrat des Kantons Genf die Bundesversammlung auf,

die Urteile eines Strafgerichtes des Bundes vom 3. Juni 1933 aufzuheben und die sieben Demonstranten - Léon Nicole, Auguste Millasson, Francis-Auguste Lebet, Jules Daviet, Albert Wütrich, Francis Baeriswyl und Edmond Isaak - voll zu rehabilitieren.

Begründung

Der 9. November 1932 bleibt ein dunkler Fleck in der Genfer und Schweizer Geschichte. Dass die Armee auf Zivilisten schiesst, darf sich nie mehr wiederholen. Im Übrigen war dies das letzte Mal in der Schweiz, dass die Armee gegen Demonstranten vorging.

Nachdem Georges Oltramare zur Versammlung der Union nationale, einer rechtsextremen, faschistischen Partei, aufgerufen hatte, um die sozialistischen Anführer in Genf an den Pranger zu stellen, erhitzten sich die Gemüter. Der Grossrat genehmigte diese Versammlung dennoch, forderte die Armee aber auf, für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung zu sorgen.

Das Lausanner Bataillon bestand aus unerfahrenen Rekruten und überforderten Befehlshabern, doch die Gewehre und Maschinengewehre waren mit scharfer Munition geladen. Das Ergebnis des Armeeeinsatzes: 13 Tote und 65 Verletzte.

Trotz der Schwere des Vorfalls musste sich keiner der Befehlshaber vor Gericht verantworten. Hingegen wurden Hunderte Demonstranten verhaftet und verhört.

Im Juni 1933 urteilte ein Strafgericht des Bundes über die mutmasslichen Unruhestifter. Von den achtzehn Angeklagten wurden sieben - Léon Nicole, Auguste Millasson, Francis-Auguste Lebet, Jules Daviet, Albert Wütrich, Francis Baeriswyl und Edmond Isaak - verurteilt, und zwar wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und nicht wegen der Verantwortung für die Ereignisse. Das Gericht urteilte somit über einen Vorfall, bei dem die Situation ausser Kontrolle geriet, und nicht über eine Revolution.

Heute - achtzig Jahre später - ist es an der Zeit, diese Demonstranten, die sich dem aufkommenden Faschismus in Genf widersetzten, zu rehabilitieren. Rückblickend ist es nämlich klar, dass sie in erster Linie aufgrund des damaligen geschichtlichen Kontexts verurteilt wurden und nicht wegen einer direkten Verantwortung für das traurige Ereignis vom 9. November 1932.

Die Bundesversammlung hat 2009 bereits die 137 Personen rehabilitiert, die als "Schlepper" verurteilt worden waren, weil sie während des Zweiten Weltkriegs Hunderten von Menschen zur Flucht in die Schweiz verholfen oder als Freiwillige im Spanischen Bürgerkrieg gedient hatten. Auch wenn die Situation nicht vergleichbar ist, so lässt sich doch nicht von der Hand weisen, dass diese Demonstranten gegen den in der Schweiz oder zumindest in Genf aufkommenden Faschismus gekämpft haben. Ihre Rehabilitierung wäre eine Anerkennung ihres Kampfes für die "gerechte Sache" oder zumindest das Eingeständnis, dass nicht nur sie die Verantwortung für die Opfer tragen.

Verhandlungen

SDA-Meldung

Debatte im Ständerat, 14.06.2018

Ständerat will Urteil von 1933 wegen Genfer Unruhen nicht aufheben

Der 9. November 1932 ist unbestritten ein dunkler Fleck in der Schweizer Geschichte. Damals schossen in Genf Mitglieder der Schweizer Armee auf Demonstranten und Passanten. Der Ständerat ist dennoch dagegen, ein Gerichtsurteil gegen sieben Demonstranten aufzuheben.

Er sprach sich am Donnerstag mit 24 zu 17 Stimmen bei einer Enthaltung gegen eine Standesinitiative des Kantons Genf aus, die eine Aufhebung eines Bundesstrafgerichtsurteils vom 3. Juni 1933 fordert sowie die volle Rehabilitation der sieben Personen.

Laut dem historischen Lexikon der Schweiz wurde Genf am 9. November 1932 "Schauplatz heftiger Zusammenstösse zwischen Links- und Rechtsextremen, die im Zusammenhang mit dem Aufstieg des Totalitarismus in Europa, der Wirtschaftskrise und der Arbeitslosigkeit zu sehen sind". Sie gingen als Genfer Unruhen in die Geschichte ein.

Militante Sozialisten unter Léon Nicole und Anhänger der faschistischen Union nationale von Georges Oltramare lieferten sich Strassenkämpfe. Eine Aktion der Union nationale, die zum Ziel hatte, die sozialistischen Anführer in Genf an den Pranger zu stellen, trieb die Sozialisten zu einer Gegendemonstration.

13 Tote

Um die öffentliche Ordnung zu wahren, wurde die Armee aufgeboten. Doch der Einsatz geriet aus den Fugen: Die Armee eröffnete das Feuer gegen die Menschenmenge. Es gab 13 Tote und 65 Verletzte.

Trotz der Schwere des Vorfalls habe sich später keiner der militärischen Befehlshaber vor Gericht verantworten müssen, ruft der Kanton Genf in Erinnerung. Hingegen seien Hunderte Demonstranten verhaftet und verhört worden. Sieben Demonstrationen wurden ausserdem wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt von einem Strafgericht des Bundes verurteilt.

Dieses Urteil sei politisch motiviert gewesen, argumentiert der Grossrat des Kantons Genf. Mehr als achtzig Jahre später sei es an der Zeit, diese sieben Demonstranten zu rehabilitieren, die sich dem aufkommenden Faschismus in Genf widersetzt hätten.

Urteil korrekt

Der Ständerat anerkennt die historische Bedeutung der Ereignisse für den Kanton Genf. Dass die Armee auf Zivilisten schiesse, dürfe sich nie mehr wiederholen - "plus jamais", hielt die vorberatende Kommission des Ständerats fest. Sie habe auch Verständnis für die Beweggründe der Verurteilten, die damals gegen "antidemokratische und antisemitische Organisationen" demonstrierten.

Nach Einsicht des Gerichtsurteils von 1933 gelangte die Kommission jedoch zur Ansicht, dass es nach den damaligen Regeln des Rechtsstaats korrekt zustande kam.

Andrea Caroni (FDP/AR) hätte Verständnis gehabt, wenn die Schweizer Armee das eigene Verhalten im Jahr 1932 hätte aufarbeiten wollen. "Denn damals ist offensichtlich etwas sehr schiefgegangen." Aber das Urteil an sich sei nicht widerrechtlich gewesen. Die Demonstranten hätten ebenfalls Gewalt angewendet. Dies wäre auch nach heutigem Recht strafbar.

Historische Neubeurteilung

Robert Cramer (Grüne/GE) versuchte das Anliegen aus seinem Kanton zu erklären. Es gehe den Genfer nicht in erster Linie um die Revision des Urteils, auch wenn die Initiative dies im Wortlaut verlange. Es gehe ihnen vor allem um die politische Rehabilitierung. Eine solche würde helfen, einen Schlussstrich unter dieses dunkle Kapitel ziehen zu können. Dazu brauche Genf ein starkes Zeichen aus Bern.

Paul Rechsteiner (SP/SG) äusserte sich auch in diese Richtung. Die Urteile seien rechtskonform erlassen worden, dies sei unbestritten. Es gehe hier jedoch um eine politische Neubewertung der Vorgänge. "Georges Oltramare war ein offener Bewunderer Mussolinis", rief Rechsteiner in Erinnerung.

Dieser antifaschistische Einsatz der Demonstranten müsse gewürdigt werden - die Geschichte habe ihnen recht gegeben. Es dränge sich auf, hier ein Stück Gerechtigkeit und Frieden für Genf herzustellen.

SDA-Meldung

Debatte im Nationalrat, 09.05.2019

Keine Rehabilitierung antifaschistischer Demonstranten

Am 9. November 1932 schossen in Genf Angehörige der Schweizer Armee auf Demonstranten und Passanten. Sieben im Zusammenhang mit den Ereignissen verurteile Demonstranten werden nicht rehabilitiert. Das Parlament hat es abgelehnt, die Strafurteile aufzuheben.

Nach dem Ständerat sprach sich am Donnerstag auch der Nationalrat gegen eine Standesinitiative des Kantons Genf aus. Die Rechtskommission anerkenne die historische Bedeutung der Ereignisse für den Kanton Genf, sagte Kommissionssprecher Bruno Walliser (SVP/ZH). Sie habe auch Verständnis für die die Beweggründe der Demonstranten.

Doch das Urteil sei nach den Regeln des damaligen Rechtsstaates korrekt zu Stande gekommen, gab Walliser zu bedenken. Eine Rehabilitierung wäre auch ein Eingriff in die Zuständigkeit der Judikative. Der Nationalrat stimmte dem Antrag der Kommission mit 113 zu 54 Stimmen bei 4 Enthaltungen zu.

Gemäss dem historischen Lexikon der Schweiz wurde Genf am 9. November 1932 "Schauplatz heftiger Zusammenstösse zwischen Links- und Rechtsextremen, die im Zusammenhang mit dem Aufstieg des Totalitarismus in Europa, der Wirtschaftskrise und der Arbeitslosigkeit zu sehen sind". Sie gingen als Genfer Unruhen in die Schweizer Geschichte ein.

Militante Sozialisten unter Léon Nicole und Anhänger der faschistischen Union nationale von Georges Oltramare lieferten sich Strassenkämpfe. Eine Aktion der Union nationale, die zum Ziel hatte, die sozialistischen Anführer in Genf an den Pranger zu stellen, trieb die Sozialisten zu einer Gegendemonstration.

Um die öffentliche Ordnung zu wahren, wurde die Armee aufgeboten. Doch der Einsatz geriet ausser Kontrolle: Die Armeeangehörigen eröffneten das Feuer auf die Menschenmenge. Es gab 13 Tote und 65 Verletzte. Keiner der militärischen Befehlshaber musste sich vor Gericht verantworten. Hingegen wurden Hunderte Demonstranten verhaftet und verhört.

Sieben Demonstranten wurden wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt von einem Strafgericht des Bundes zu Gefängnisstrafen verurteilt. Die Grüne Genfer Nationalrätin Lisa Mazzone sprach von einem "Trauma". Die Geschichte sei lange her, in Genf sei sie aber immer noch lebendig. Die Rehabilitierung der sieben Verurteilten würde es erlauben, damit Frieden zu machen.

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