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Die berufliche Grundbildung für Spitzensportlerinnen und Spitzensportler fördern. Bundesunterstützung für Lehrbetriebe

17.3207 · Postulat · 2017-03-17

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung für Lehrbetriebe zu prüfen, die Spitzensportlerinnen und Spitzensportler oder ausgewiesene Nachwuchstalente im Rahmen der beruflichen Grundbildung anstellen. Wenn die Arbeitgeberbeiträge für Athletinnen und Athleten übernommen werden, schafft dies für Lehrbetriebe einen Anreiz, Lehrstellen zur Verfügung zu stellen. In Artikel 16 Absatz 3 des Sportförderungsgesetzes (Spofög) ist festgelegt, dass der Bund Angebote fördern kann, die es ermöglichen, Sport und Ausbildung/Lehre zu vereinbaren.

Begründung

Die Karriere einer Spitzensportlerin, eines Spitzensportlers ist für die Athletinnen und Athleten und deren Familien zeitintensiv und kostspielig. Damit sie international Erfolg haben können, müssen auf nationaler Ebene optimale Rahmenbedingungen geschaffen werden. Ausserdem ist der Übergang zur Karriere nach dem Sport heikel. Die speziellen Bildungsstätten in der Schweiz sind teuer und führen in den meisten Fällen zu einer Gymnasialbildung. Diese Realität ist paradox, da in der Schweiz mehr als 75 Prozent der Jugendlichen eine Berufsausbildung wählen.

Daher ist es notwendig, den jungen Sporttalenten eine berufliche Grundbildung unter guten Bedingungen zu ermöglichen. Die berufliche Grundbildung bzw. die allgemeinbildende Ausbildung der Sekundarstufe II spielt eine entscheidende Rolle in der Entwicklung der Athletinnen und Athleten, da zu dieser Zeit die Spezialisierung und der Übergang vom Nachwuchs- zum Spitzensport stattfinden. Damit Lehrplätze garantiert werden können, müssen sich die Lehrbetriebe ihrer Rolle bewusst sein und Zusicherungen machen. Swiss Olympic hat ein Netzwerk entwickelt, das bereits aus mehr als 300 Betrieben besteht. Das reicht jedoch nicht aus. Die Lehrbetriebe haben Vorbehalte gegen die Anstellung von Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern, da sie wegen des besonderen Zeitplans mit Trainings und Wettkämpfen sehr flexibel sein müssen.

Also könnte der Bund die Arbeitgeberbeiträge für die in Betrieben ausgebildeten jungen Sportlerinnen und Sportler übernehmen. Durch diesen Anreiz würde sich die Zahl der Lehrbetriebe, die Athletinnen und Athleten anstellen könnten, deutlich erhöhen. Ob es sich um Spitzensportlerinnen und Spitzensportler handelt, könnte anhand der Swiss Olympic Talent Card (ungefähr 17 000 junge Sporttalente) erkannt werden. Artikel 16 Absatz 3 SpoföG erwähnt ausdrücklich die Förderung durch den Bund für Angebote, die es ermöglichen, Sport und Ausbildung zu vereinbaren.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Im Rahmen einer Leistungsvereinbarung zwischen Baspo und Swiss Olympic unterstützt der Bund seit 2009 die Koordination und Qualitätssicherung von leistungssportfreundlichen Lehrstellen mit einem jährlichen Beitrag.

Gegenwärtig existieren in 16 Kantonen rund 350 Lehr- und Praktikumsbetriebe mit mindestens einer leistungssportfreundlichen Lehrstelle in 63 Berufen. Zurzeit nutzen 423 Athletinnen und Athleten aus 44 Sportarten dieses Angebot. Zudem sind 18 kantonale Stellen eingerichtet, welche die Interessen der Lehrbetriebe und der Leistungssportlerinnen und -sportler koordinieren und mit Swiss Olympic in Kontakt stehen. Sowohl die Zahl der Lehrbetriebe wie auch diejenige der Athletinnen und Athleten, die eine Berufslehre machen, haben zugenommen.

Diese Angaben zeigen, dass die Verbindung von Sport und Berufsbildung sowohl für Lehrbetriebe wie auch für Athletinnen und Athleten ausreichend attraktiv ist. Ein gewisser Nachholbedarf besteht ausschliesslich in einigen wenigen kleinen Kantonen, die nur über ein beschränktes Potenzial an Lehrbetrieben verfügen.

Gemäss der Spliss-Studie von 2011 (Der Leistungssport in der Schweiz; Momentaufnahme Spliss-CH 2011) beurteilen 55 Prozent der Athletinnen und Athleten die Verbindung von Ausbildung und Leistungssport auf der Sekundarstufe II als allgemein "gut" oder "ausreichend". In diesem Zusammenhang sei auch auf den Bericht des Bundesrates zur Finanzierungs- und Vorsorgesicherheit im Spitzensport in der Schweiz vom 16. November 2016 verwiesen, der sich eingehend mit der Frage zur Vereinbarkeit von Leistungssport und Ausbildung befasst.

Der Bundesrat sieht daher keinen Handlungsbedarf für eine zusätzliche Unterstützung der Lehrbetriebe, welche Leistungssportler beschäftigen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.