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Runder Tisch zu den Auswirkungen der Niederfrequenzstrahlung auf die Gesundheit von Mensch und Tier

17.3213 · Motion · 2017-03-17

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, einen runden Tisch zur empirischen Erforschung und Klärung der Einflussgrösse niederfrequenter elektrischer Strahlung auf Gesundheit und Befinden von Mensch und Tier einzuberufen.

Es sollen dabei alle direkt betroffenen Kreise von Gesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft berücksichtigt werden.

Begründung

In seiner Antwort vom 15. Februar 2017 auf meine Interpellation 16.4031 vom 15. Dezember 2016 über den Zusammenhang von elektromagnetischer Strahlung und Gesundheitskosten negiert der Bundesrat weitgehend, dass elektrische Felder der Niederfrequenz Einfluss auf Gesundheit und Befinden von Mensch und Tier haben. Auch in der Nationalratsdebatte vom 14. März 2017 zur Motion Kiener Nellen 15.4214, "Schweizerisches Forschungsprojekt zur Erforschung der Wirkung nichtionisierender Strahlung auf elektrosensible Personen", wurde das Thema seitens des Bundesrates ebenso heruntergespielt. Es ist jedoch allgemein anerkannt, dass sogenannte Netzfreischaltungen (Elektrofeldfreiheit) z. B. im Umfeld von Schlafplätzen Erfolg bei Heilung und Befindensstörungen ergeben. Diese Netzfreischaltungen sind praktisch die einzige wirksame heute angewendete Methode der Störstrahlungsvermeidung; dies, weil Elektrofelder minimiert werden, welche sonst negativ wirken, aber weiterhin nicht in die Betrachtung der Gesetzgebung einfliessen.

Es ist darum ein Dialog zwischen der Bevölkerung und den Behörden herzustellen, mit dem Ziel der konzeptionellen Verbesserung des Schutzes der direkt betroffenen Menschen. Was die fachmedizinische Präsenz an diesem Dialog anbetrifft, sind nebst Ärzten aus dem Sektor Umweltschutz auch solche aus anderen Fachrichtungen mit einzubeziehen, die sich mit Direktbetroffenen beschäftigen.

Dieser runde Tisch wäre ausserdem dazu geeignet, einen nennenswerten Beitrag zur Realisierung des Konzepts für ein systematisches nationales Langzeitmonitoring über die nichtionisierende Strahlung zu erbringen, wie es vom Postulat Gilli Yvonne 09.3488 verlangt und vom Bericht des Bundesrates vom 18. Dezember 2015 in Erfüllung dieses Postulates in Aussicht gestellt worden ist.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Niederfrequente elektrische Felder von Einrichtungen der Stromversorgung sind bereits heute durch die Immissionsgrenzwerte der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (SR 814.710) so weit begrenzt, dass nach dem aktuellen Stand des Wissens keine akuten gesundheitlichen Auswirkungen auftreten sollten. Die im Auftrag des Bundesamtes für Umwelt tätige Expertengruppe Berenis sichtet und bewertet laufend neu publizierte Forschungsergebnisse im Bereich der biologischen und gesundheitlichen Auswirkungen nichtionisierender Strahlung. Sie stellt fest, dass es zu niederfrequenten elektrischen Feldern zwar nur wenige wissenschaftliche Untersuchungen gibt, dass diese aber nicht auf eine besondere Wirksamkeit dieser Felder hinweisen. Ein Bericht des Bundesamtes für Energie (EMF von Stromtechnologien - Fachliteratur-Monitoring, Statusbericht 2016) schliesst praktisch aus, dass solche Felder im Alltag einen Einfluss auf die Gesundheit haben können. Der Bundesrat erachtet niederfrequente elektrische Felder in der üblichen häuslichen Umgebung deshalb nicht als ein Problem für die Gesundheit der Bevölkerung und eine strengere Begrenzung im Sinne der Vorsorge derzeit nicht als geboten. Er ortet auch keinen spezifischen Forschungsbedarf in diesem Bereich. Der Motionär präsentiert eine technische Lösung (Netzfreischalter) zur Behebung der wahrgenommenen Probleme. Wer einen Netzfreischalter einbauen lassen will, kann dies bereits heute tun. Der Bundesrat sieht zurzeit keine Notwendigkeit, auf Bundesebene Massnahmen zu treffen.

Sollten sich aus der Forschung oder der konsolidierten Erfahrung neue Hinweise auf eine schädliche Wirkung niederfrequenter elektrischer Felder ergeben, würde der Bundesrat die Situation neu beurteilen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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