17.3235 · Postulat · 2017-03-17
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht aufzuzeigen:
1. wie die Schweizer Landwirtschaft besser auf eine Marktöffnung ausgerichtet werden kann, damit sich die Schweiz in internationalen Verhandlungen über Freihandelsabkommen stärker positionieren kann;
2. welche Reformschritte nötig sind, um eine geordnete Öffnung des Agrarmarktes sicherzustellen, von der insbesondere auch die Landwirtschaft profitiert;
3. inwiefern die Erfahrungen bei der Handelsliberalisierung von Käse und Wein für weitere Öffnungsschritte genutzt werden können.
Begründung
Ihren Wohlstand verdankt die Schweiz zu einem grossen Teil dem Austausch und Handel mit dem Ausland. Der Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit und die stete Verbesserung des Zugangs zu ausländischen Märkten sind deshalb wichtige Ziele der schweizerischen Wirtschaftspolitik. Zu diesem Zweck unterhält die Schweiz ein solides Netz an bi- und plurilateralen Freihandelsabkommen, das jedoch auszubauen ist, um mit der internationalen Konkurrenz mithalten zu können. Mit zahlreichen Staaten sind derzeit Freihandelsverhandlungen im Gange. Diese verlaufen aber oftmals zäh oder drohen zu scheitern. Ein substanzieller Grund dafür sind divergierende Interessen im Handel mit Agrarprodukten, wobei die aktuelle Schweizer Landwirtschaftspolitik wenig Marktöffnung zulässt: Innerhalb der OECD ist die Schweiz nach Norwegen jenes Land, das seine Landwirtschaft am stärksten mit Zöllen, Kontingenten und Subventionen abschottet. Heute ist es für die Schweiz in Freihandelsverhandlungen kaum mehr möglich, nur Konzessionen innerhalb bestehender WTO-Kontingente zu gewähren. Will die Schweiz ihre erfolgreiche Freihandelspolitik anhand weiterer Abkommen fortsetzen, sind deshalb Zugeständnisse über eine Agrarmarktöffnung unvermeidbar. Dabei kann und soll auch die Schweizer Landwirtschaft von einer stärkeren internationalen Wettbewerbsfähigkeit profitieren. Bereits erfolgte Liberalisierungen in den Produktbereichen Wein und Käse oder die Marktöffnung in Ländern mit ähnlicher Landwirtschaftsstruktur (z. B. Österreich) zeigen, dass dies möglich ist. In der Botschaft zum Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2018-2021 bekräftigt der Bundesrat, dass ein schrittweiser Abbau von Handelshemmnissen auch für die Landwirtschaft gelten soll. Der Bundesrat wird deshalb aufgefordert aufzuzeigen, mit welchen konkreten Massnahmen dies erfolgen kann.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat ist bereit, die im Postulat aufgeworfenen Fragen im Rahmen des Berichtes zur Gesamtschau zu beantworten. Die Verabschiedung des Berichtes über die Gesamtschau zur mittelfristigen Weiterentwicklung der Agrarpolitik ist Teil der Legislaturplanung des Bundesrates. Mit dem Bericht, der u. a. fokussiert ist auf einen erfolgreichen Absatz auf den Märkten sowie die unternehmerische Entfaltung der Betriebe, erfüllt der Bundesrat verschiedene parlamentarische Vorstösse im Gesamtkontext. Der Entscheid über mögliche Reformschritte soll aufgrund der Gesamtschau erfolgen, welche auch die internationalen Entwicklungen berücksichtigt.
Der Bundesrat ist mit der Stossrichtung des Postulates grundsätzlich einverstanden, wird das Anliegen aber im Gesamtkontext erörtern. Einen separaten Bericht zu diesem Postulat erachtet der Bundesrat deshalb nicht als sinnvoll.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.