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17.3241 · Postulat · 2017-03-17

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird gebeten, in einem Bericht aufzuzeigen, mit welchen Instrumenten der indirekten und der direkten Medienförderung er die publizistische Medienvielfalt in allen Regionen der Schweiz sicherstellen kann. Der Bericht soll mögliche Finanzierungsquellen und den gesetzlichen Anpassungsbedarf ausloten und Erfahrungen in anderen europäischen Ländern berücksichtigen.

Begründung

Unabhängige publizistische Medien sind zentrale Voraussetzung einer modernen Demokratie. Sie ermöglichen, dass sich die Bürgerinnen und Bürger sachgerecht über die Lage der Welt informieren, Meinungen bilden, Debatten führen und schliesslich Entscheidungen treffen. Damit die Medien ihrer Rolle gerecht werden können, braucht es gute Rahmenbedingungen für die Medienvielfalt und Medienqualität.

Aufgrund des digitalen Wandels und mit dem Aufkommen von kommerziellen Plattformen und Gratisangeboten geraten die traditionellen Geschäftsmodelle der Printmedien (Abonnemente und Werbung) unter Druck. Auch die regionalen privaten audiovisuellen Service-public-Sender sind in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Ohne gezielte Medienförderung droht deshalb die Medienlandschaft Schweiz ausserhalb der grossen Ballungszentren der Deutschschweiz immer stärker auszutrocknen. Dies belegen die kürzlich erfolgte Einstellung des Westschweizer Magazins "L'Hebdo" und der Abbau bei "Le Temps".

Die Politik darf nicht akzeptieren, dass ganze Landesteile in der Schweiz auf unabhängige publizistische Medien und auf Medienvielfalt verzichten müssen. In Ländern wie Dänemark, Finnland oder Norwegen werden heute Online- und Printmedien in Minderheitensprachen oder in ländlichen Räumen finanziell unterstützt. Neben der Produktions- und Betriebsförderung wird auch in Innovation und Wandel investiert. Die staatlichen Beihilfen sind dabei an klare Voraussetzungen - Schwerpunkt Information und journalistische Qualität - geknüpft.

Weil in den nächsten Jahren ein weiterer Konzentrations- und Abbauprozess in der schweizerischen Medienlandschaft zu erwarten ist, braucht die Politik Handlungsoptionen für eine gezielte Medienförderung. Dabei geht es nicht nur um die mit dem Mediengesetz angestrebte Aufteilung des digitalen Raums zwischen Service-public-Medien und privaten Angeboten. Es geht auch um private Print- und Online-Produkte in allen Regionen und in allen Landessprachen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat verschiedentlich festgehalten, dass die Medien in einem mehrsprachigen, gesellschaftlich und kulturell heterogenen Land wie der Schweiz von besonders grosser Bedeutung für eine funktionierende Demokratie sind. Die schweizerische Medienlandschaft befindet sich in einem tiefgreifenden Strukturwandel, dessen Ende derzeit nicht abzusehen ist. Im Rahmen dieses Strukturwandels verstärkt sich die (in der Schweiz seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs anhaltende) Pressekonzentration weiter. Anders ist die Situation bei Radio und Fernsehen zu beurteilen, wo die Zahl der publizistischen Angebote in den letzten Jahren stabil geblieben ist.

Der Bundesrat hat sich in jüngster Zeit mehrmals zu Fragen der Medienförderung geäussert. Er hat insbesondere in seinen Berichten vom 29. Juni 2011 ("Pressevielfalt sichern") und vom 5. Dezember 2014 ("Sicherung der staats- und demokratiepolitischen Funktionen der Medien") konkret zu aktuellen und möglichen Förderinstrumenten Stellung bezogen.

Für die elektronischen Medien existiert in der Schweiz eine ausdrückliche Regulierungskompetenz des Bundes in Artikel 93 Absatz 1 der Bundesverfassung (SR 101). Diese Bestimmung stellt die Verfassungsgrundlage für das geltende Radio- und Fernsehgesetz (RTVG; SR 784.40) dar, welches verschiedene Fördermassnahmen zugunsten des Rundfunks vorsieht. Entsprechend werden in der Schweiz auch private Radio- und Fernsehveranstalter mit direkten Fördermassnahmen (Gebührensplitting, Technologieförderung) staatlich unterstützt.

Das UVEK plant zudem, dem Bundesrat im Frühjahr 2018 einen Entwurf für ein neues Gesetz über elektronische Medien für die Vernehmlassung zu unterbreiten, welches das RTVG ablösen soll. In diesem Zusammenhang soll auch die direkte Förderung von Online-Medien geprüft werden. Die verfassungsrechtliche Grundlage dazu wäre vorhanden (Art. 93 der Bundesverfassung).

Im Bereich der gedruckten Presse existieren ausschliesslich indirekte Fördermassnahmen wie der reduzierte Mehrwertsteuersatz für Druckerzeugnisse oder die verbilligte Postzustellung für bestimmte Lokal- und Regionalzeitungen. Die Evaluation dieser Massnahmen für die Presse zeigt, dass die Schweizer Verlagshäuser damit zwar entlastet werden, dass aber keine direkte Wirkung hinsichtlich des politischen Ziels der publizistischen Vielfalt ersichtlich ist. Wie der Bericht des Bundesrates aus dem Jahr 2014 zeigt, weisen alternative Förderansätze aber ebenfalls Probleme auf. Zu beachten ist, dass gesetzliche Regelungen zur direkten Förderung der gedruckten Presse einer Verfassungsänderung bedürften.

Die Erfahrungen anderer Länder mit der staatlichen Medienförderung sind bereits 2013 in einem vom Bakom in Auftrag gegebenen Bericht untersucht worden ("Monitoring-Report 'Medienförderung'"; https://www.bakom.admin.ch/bakom/de/home/elektronische-medien/zahlen-und-fakten/studien/einzelstudien.html). Analysiert wurden 18 angelsächsische und europäische Länder.

Gängige aktuelle oder mögliche Instrumente für eine indirekte und/oder direkte Medienförderung im In- und Ausland sind bekannt. Es ist nicht zu erwarten, dass eine aktualisierte Studie wesentliche neue Erkenntnisse brächte.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.