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17.3247 · Interpellation · 2017-03-17

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der OECD zufolge haben sich die Preise für die Medikamente, dank derer Krebspatientinnen und Krebspatienten ein weiteres Jahr leben konnten, in den USA wie folgt entwickelt:

- 1995: 54 100 Dollar;

- 2005: 139 100 Dollar;

- 2013: 207 000 Dollar.

Die Kosten haben sich in zwanzig Jahren also vervierfacht.

Zugegeben: Die Fortschritte in der Medizin sind spektakulär, und die Lebenserwartung steigt immer weiter. Niemand beschwert sich darüber. Diese Zahlen lassen sich vermutlich dadurch erklären, dass gängige Krankheiten besser geheilt werden können und es deshalb wahrscheinlicher ist, im hohen Alter an komplexeren Störungen des Organismus zu erkranken und somit kostspieligere Behandlungen auf sich nehmen zu müssen. Je mehr unbekanntes Terrain wir jedoch erkunden, umso stärker steigen die Forschungskosten, wodurch wiederum die Medikamentenpreise steigen. Zudem stellt sich auch die Frage der Lebenserhaltung um jeden Preis, die aufgrund der technischen Fortschritte immer weiter gehen kann. Dazu kommt noch, dass Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmediziner immer mehr ihrer Patientinnen und Patienten in Facharztpraxen überweisen, in denen dann wiederum das Nonplusultra der möglichen Behandlungen verschrieben wird.

All das ist verständlich. Aber wie kann in der Staatskasse (oder bei den Krankenkassen) das Gleichgewicht hergestellt werden, wenn die Kosten pro Person dermassen ansteigen? Obwohl ein Teil des Problems nicht in seiner Hand liegt, was kann der Bundesrat (oder die Kantone) unternehmen, um diese Entwicklung zu bremsen? Welche Überlegungen werden derzeit angestellt? Denkt der Bundesrat, dass es möglich ist, diese Anhäufung von Kosten auf irgendeine Weise zu bremsen?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat teilt die Besorgnis des Interpellanten über die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen im Allgemeinen und in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung im Speziellen. Diese lag in den letzten Jahren über der Entwicklung sowohl der Einkommen als auch des Bruttoinlandproduktes (BIP). Pro versicherte Person betrug der durchschnittliche jährliche Anstieg der Nettoleistungen zwischen 1996 und 2015 4 Prozent (inflationsbereinigt: 3,5 Prozent).

Er ist sich der damit verbundenen finanziellen Belastung der Privathaushalte sehr bewusst und hat aus diesem Grund die Kostendämpfung als eine der Hauptzielsetzungen in die Strategie Gesundheit 2020 aufgenommen. Ziel ist, die hohe Qualität der medizinischen Versorgung und den Zugang der Bevölkerung zu dieser zu sichern sowie gleichzeitig die finanzielle Belastung durch die Prämien erträglich zu halten. Im Rahmen der Strategie ist eine Reihe von Massnahmen eingeleitet und umgesetzt worden, welche die Gesundheitskosten bereits um mehrere Hundert Millionen Franken pro Jahr gesenkt haben. Dazu gehören insbesondere Massnahmen im Bereich der Arzneimittel. Hier konnte das Kostenwachstum pro versicherte Person dank der Überprüfung der Aufnahmebedingungen alle drei Jahre deutlich reduziert werden (1,1 Prozent pro Jahr im Zeitraum 2010-2015). In den Jahren 2012 bis 2014 konnten mindestens 600 Millionen Franken eingespart werden. Der Bundesrat hat am 1. Februar 2017 entschieden, dass die Überprüfung künftig neben einem Auslandpreisvergleich auch einen therapeutischen Quervergleich umfasst. Gleichzeitig hat er Massnahmen zur Senkung der Generikapreise umgesetzt. Dadurch dürften in den nächsten drei Jahren insgesamt rund 240 Millionen Franken eingespart werden.

Angesichts der Kosten- und Mengenentwicklung intensiviert der Bundesrat die bereits ergriffenen Massnahmen in verschiedenen Handlungsfeldern, wie er es in seiner Antwort auf die Interpellation de Courten 16.3919, "Prämienanstieg der obligatorischen Krankenversicherung stoppen! Ansatzpunkte und Lösungsvorschläge! Welche Rezepte hat der Bundesrat?", und in seiner Stellungnahme zu den Motionen Ettlin Erich 16.3987 und Lohr 16.3949, "Obligatorische Krankenpflegeversicherung. Den Kostenanstieg dämpfen durch geeignete Massnahmen zur Kostenbegrenzung", aufgeführt hat, dies namentlich in den Bereichen Arzneimittel, medizinische Mittel und Gegenstände, Analyseleistungen, Tarife für ambulante ärztliche Leistungen (Tarmed), Qualitätssicherung, verbesserte Koordination der Versorgung und Überprüfung der Wirksamkeit von medizinischen Behandlungen. Diese Massnahmen werden in den kommenden Jahren weitere spürbare Einsparungen bringen. Zusätzliche Massnahmen wie die Pflicht zu Mengensteuerungen, Tarifsenkungen bei überdurchschnittlicher Kostenentwicklung, die Durchsetzung der ambulanten Leistungserbringung für bestimmte Leistungen oder Ergänzungen des Preisfestsetzungsinstrumentariums im Arzneimittelbereich sind in Prüfung.

Auch die Kantone stehen namentlich mit der Zulassung der Spitäler durch die Spitalplanung und -listen und der Zulassung von Ärztinnen und Ärzten in der Pflicht. Weitere Massnahmen zur Eindämmung der Kostenentwicklung stehen ihnen ebenfalls zur Verfügung. Sie können bei Bedarf Globalbudgets festsetzen oder die Tarife einfrieren, wenn der relative Unterschied in der jährlichen Zuwachsrate mehr als 50 Prozent gemessen an der allgemeinen Preis- und Lohnentwicklung beträgt.

In seinem Bericht in Erfüllung des Postulates der SGK-S 16.3000 (13.3265), "Alternativen zur heutigen Steuerung der Zulassung von Ärztinnen und Ärzten", hat der Bundesrat zudem Möglichkeiten zur Steuerung des ambulanten Bereichs aufgezeigt, welche ebenfalls kostenwirksam sind. Priorität hat dabei eine Lösung, welche die bis Mitte 2019 befristete heutige Regelung nahtlos ablösen kann. Mittelfristig sind Modelle anzustreben, welche im Sinne einer kostendämpfenden Wirkung die Anreize optimieren.

Schliesslich hat das EDI zur Erarbeitung neuer Massnahmen eine Expertengruppe mit internationaler Beteiligung einberufen. Diese soll die positiven Erfahrungen anderer europäischer Länder in der Mengen- und Kostensteuerung auswerten und bis im Herbst 2017 Vorschläge für die Schweiz erarbeiten. Die Massnahmen sollen von den Tarifpartnern und subsidiär von den Tarifgenehmigungsbehörden angewendet werden können. Der Bericht der Expertengruppe wird nach seinem Vorliegen dem Bundesrat unterbreitet, damit dieser zeitnah über zu ergreifende Massnahmen entscheiden kann, mit denen das Kostenwachstum im Gesundheitswesen gedämpft werden soll.

Antwort des Bundesrates.