Für gleich lange Spiesse. Verkauf und Ausschank von Alkohol auch auf Autobahnraststätten zulassen
17.3267 · Motion · 2017-04-11
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtlichen Grundlagen dahingehend anzupassen bzw. dem Parlament zur Genehmigung vorzulegen, dass der Verkauf und Ausschank von Alkohol auf Autobahnraststätten erlaubt ist.
Eine Minderheit (Hadorn, Allemann, Graf-Litscher, Hardegger, Rytz Regula) beantragt die Ablehnung der Motion.
Begründung
Das geltende Recht, auf Autobahnraststätten keinen Alkohol zu verkaufen oder auszuschenken, entspricht nicht der Wettbewerbsfreiheit. Autobahnraststättenrestaurants und -shops werden stark benachteiligt. Tankstellenshops, welche direkt an einer Autobahnausfahrt liegen, dürfen Alkohol verkaufen, und das Gewerbe an Autobahnausfahrten schenkt Alkohol aus.
In keinem an die Schweiz angrenzenden Land gibt es ein solches Verbot. Auch im Bundesgesetz über die Nationalstrassen ist der Verkauf oder Ausschank von Alkohol nicht verboten. Der Bundesrat müsste also einzig die Nationalstrassenverordnung anpassen und kann so für das Gewerbe gleich lange Spiesse schaffen.
Die Mehrheit der Autobahnraststättenbesucher setzt sich nach einem Aufenthalt im Raststättenrestaurant nicht selber hinters Steuer. Es sind Beifahrer und Gäste von Carfahrten oder sogar Hotelgäste, welche erst am nächsten Tag weiterfahren.
Jeder Autofahrer muss sich an unsere Gesetze halten - auch betreffend die Promillegrenzen hinter dem Steuer. Es liegt in der Eigenverantwortung jedes Autofahrers, sich an dieses Gesetz zu halten.
Das Verbot für den Verkauf von Alkohol in Raststättenshops ist nicht nachvollziehbar. Während der Verkauf von Alkohol in Tankstellenshops erlaubt ist, ist dies Raststättenshops verboten. Wenn also ein Autofahrer auf dem Heimweg einen Halt im Shop macht, um für den spontanen Grillabend Würste, Salat und Bier einzukaufen, wird er diesen Halt am Tankstellenshop machen. Das ist unfair und wettbewerbsverzerrend gegenüber allen Autobahnraststättenbetreibern.
Die geltende Rechtslage ist eine sinnlose Bevormundung gegenüber dem Bürger und dem Gewerbe.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.