17.3288 · Interpellation · 2017-05-03
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Erledigt
Wortlaut
Die deutsche Bundesanwaltschaft ermittelt gegen einen mutmasslichen Schweizer Spion. Er soll deutsche Steuerfahnder auf deutschem Territorium bespitzelt haben. Nach Auskunft der deutschen Generalbundesanwaltschaft wurde der Verdächtige in Untersuchungshaft gesetzt aufgrund des dringenden Tatverdachts, "für den Geheimdienst einer fremden Macht" spioniert zu haben. Wie der "Tages-Anzeiger" berichtete, arbeitete der Verdächtige zwischen 2010 und 2014 auf Mandatsbasis für den Nachrichtendienst des Bundes (NDB). Damals wurde bekannt, dass deutsche Steuerbeamte Schweizer Bankangestellten Kundendaten abkauften, um verdächtige Steuerhinterzieherinnen und -zieher überführen zu können. Die Schweizer Bundesanwaltschaft nahm die Jagd auf die Datenverkäufer wegen Wirtschaftsspionage und Bruchs des Bankgeheimnisses auf. Laut dem Wirtschaftsmagazin "Bilanz" trainierte der NDB den Agenten für seinen Auftrag in einer konspirativen Wohnung und stattete ihn mit einem präparierten Mobiltelefon sowie einem verschlüsselten Laptop aus.
Der Bundesrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1. Trifft es zu, dass der NDB Spione gegen befreundete Staaten wie z. B. Deutschland auf fremdem Staatsgebiet einsetzt oder eingesetzt hat?
2. Falls ja, wurde der Bundesrat bzw. die Sicherheitsdelegation des Bundesrates darüber informiert? Auf welche Rechtsgrundlage könnten sich solche Einsätze abstützen? Wer entscheidet in letzter Instanz über solche Einsätze? Ist die Bundesanwaltschaft involviert?
3. Sollte der medial referierte Sachverhalt zutreffen, wie beurteilt er einen Einsatz von Spionen im Auftrag des Nachrichtendienstes zur Jagd auf Verkäuferinnen und Verkäufer von Bankdaten? Die Beurteilung interessiert insbesondere im Zusammenhang mit der Einführung des automatischen Informationsaustausches in Steuersachen unter anderem mit EU-Staaten.
4. So wie der Sachverhalt in den Medien präsentiert wird, agierte der NDB reichlich dilettantisch. Das würde zu einer krassen Gefährdung der Sicherheit und der Reputation der Schweiz führen. Teilt er diese Ansicht?
5. Stellt er sicher, dass allfällige Einsätze des NDB im Ausland gegen Datenverkäufer umgehend gestoppt werden?
6. Sind alle Stellen des Bundes einschliesslich NDB und Bundesanwaltschaft über die Politik des Bundes für einen sauberen Finanzplatz und gegen die Steuerhinterziehung informiert?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Gemäss Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) trifft der Bund vorbeugende Massnahmen, um Gefährdungen durch Terrorismus, verbotenen Nachrichtendienst und gewalttätigen Extremismus frühzeitig zu erkennen und zu bekämpfen. Die erhaltenen Informationen sollen den zuständigen Stellen des Bundes und der Kantone ermöglichen, nach dem anwendbaren Recht frühzeitig einzuschreiten. Die Geschäftsprüfungsdelegation hat Zugang zu allen Informationen über die Tätigkeit des NDB und wird von diesem regelmässig über Beschaffungsoperationen informiert.
2. Der Bundesrat wurde im Herbst 2011 über Aktivitäten des NDB im Zusammenhang mit nachrichtendienstlichen Handlungen von deutschen Steuerfahndern gegen die Schweiz orientiert. Mit der Information des Bundesrates waren auch alle Mitglieder des Sicherheitsausschusses in Kenntnis gesetzt. Rechtsgrundlage für die Tätigkeit des NDB ist das BWIS. Dieses beauftragt den NDB unter anderem mit der Früherkennung und der Bekämpfung von verbotenem Nachrichtendienst. Der NDB entscheidet selbstständig über seine Einsätze.
Die Strafverfolgungsbehörden können in Strafverfahren im Rahmen der nationalen Rechtshilfe Informationen von allen Behörden des Bundes und der Kantone anfordern. In dieser Angelegenheit ersuchte das Fedpol 2011 im Rahmen eines offenen Verfahrens der Bundesanwaltschaft den NDB um Informationen.
3. Siehe Antwort zu Frage 1.
4. Gemäss Artikel 25 BWIS wird die parlamentarische Kontrolle von der Geschäftsprüfungsdelegation nach Massgabe des Bundesgesetzes über die Bundesversammlung (SR 171.10) wahrgenommen. Sie wird den Sachverhalt im Rahmen einer Inspektion abklären. Gestützt auf diese Ergebnisse wird der Bundesrat Stellung nehmen.
5. Siehe Antwort zu Frage 4.
6. Ja.
Antwort des Bundesrates.