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17.3294 · Interpellation · 2017-05-03

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Zahlreiche ehemalige Regierungsräte, Nationalräte und Ständeräte bekleiden seit dem Ausscheiden aus ihrem Amt Führungsposten in Betrieben, an denen die Eidgenossenschaft oder die Kantone eine Mehrheit der Anteilsscheine besitzen, oder sie erhalten Aufträge vom Staat.

Die folgenden Fragen beziehen sich auf ehemalige Politiker, die momentan in den erwähnten Führungsfunktionen sind bzw. in den letzten fünf Jahren die entsprechenden Ämter innehatten bzw. Aufträge der Eidgenossenschaft oder den staatsnahen Betrieben erhalten haben.

1. Welche ehemaligen Politiker in welchen Funktionen sind betroffen?

2. Wer war Ernennungsgremium?

3. Welchen Beschäftigungsgrad mit welcher Entschädigung ist damit verbunden?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Gegenwärtig nehmen die folgenden früheren eidgenössischen Parlamentarier eine Führungsposition in einer vom Bund beherrschten Aktiengesellschaft wahr:

- alt Nationalrat Fabio Pedrina, seit Frühjahr 2017 Verwaltungsratsmitglied der SBB AG;

- alt Ständerat Urs Schwaller, seit Frühjahr 2016 Verwaltungspräsident der Schweizerischen Post AG;

- alt Nationalrat Markus Hutter, seit 2014 Verwaltungsratsmitglied der Ruag Holding AG.

Von 2012 bis im Mai 2017 war alt Nationalrat Andrea Hämmerle Verwaltungsratsmitglied der SBB AG.

Von 2008 bis 2014 war alt Ständerat Hans Lauri Verwaltungsratsmitglied der Ruag Holding AG.

Über die Verhältnisse in den Betrieben, in denen ein Kanton die Mehrheit der Stimmen besitzt, ist der Bund nicht dokumentiert. Weder die Bundesverwaltung noch die Parlamentsdienste führen eine Liste mit ehemaligen eidgenössischen Parlamentarierinnen und Parlamentariern und früheren Mitgliedern von Kantonsregierungen, die Aufträge vom Bund oder von Aktiengesellschaften des Bundes erhalten haben. Dies gilt auch bezüglich der Führungspositionen ehemaliger eidgenössischer Parlamentarierinnen und Parlamentarier in den öffentlich-rechtlichen Anstalten des Bundes.

2. Unabhängig davon, ob es sich um ehemalige Politikerinnen und Politiker handelt oder nicht, wird in den vom Bund beherrschten Aktiengesellschaften das oberste Kader durch die folgenden Gremien ernannt:

a. Verwaltungsratsmitglieder: durch die Generalversammlung. Vorgängig legt der Bundesrat seine Haltung fest und beauftragt das zuständige Departement, die Vertretung des Bundes in der Generalversammlung entsprechend zu instruieren.

b. Geschäftsleitungsmitglieder: durch den Verwaltungsrat.

3. Das jährliche Kaderlohnreporting des Bundesrates enthält Angaben über die Honorare, Löhne und den Beschäftigungsgrad der obersten Leitungsorgane der Unternehmen und Anstalten des Bundes (https://www.epa.admin.ch/epa/de/home/dokumentation/zahlen-und-fakten/berichte.html, Rubrik "Entlöhnung").

Antwort des Bundesrates.