17.3297 · Motion · 2017-05-03
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird damit beauftragt, ein Massnahmenpaket vorzulegen, mit dem die beschämenden Mängel bei der Pflege älterer Menschen in der Schweiz behoben werden.
Begründung
Die Qualität der Pflege in der Schweiz ist rapide am Sinken und führt teilweise zu unwürdigen Zuständen sowohl für die Pflegebedürftigen wie auch für die Mitarbeitenden. Pflegebedürftige werden zu Kostenträgern degradiert. Die Gewinnorientierung lässt die Menschen vergessen. Die Meldungen bei der Unabhängigen Beschwerdestelle für das Alter nehmen zu. Freiheitseinschränkende Massnahmen dienen oftmals Effizienzgewinnen statt dem Schutz der Pflegebedürftigen. Das ist der Schweiz unwürdig!
Gleichzeitig stossen die Mitarbeitenden zunehmend an ihre Grenzen. Die physische wie auch die psychische Belastung steigt stetig. Mit der demografisch bedingt steigenden Pflegekapazität geht ein ebenso steigender Fachkräftemangel einher, was das System irgendwann in den Kollaps führen kann. Es ist deshalb dringend und elementar, dass der Bundesrat hier das Heft in die Hand nimmt und ein umfassendes Massnahmenpaket vorlegt, mit dem nachhaltig eine menschenwürdige Pflege in der Schweiz sichergestellt wird.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat ist sich der Herausforderungen im Bereich der Langzeitpflege bewusst. Er hat sich deshalb dieses Themas gemeinsam mit den Kantonen im Rahmen des Dialogs Nationale Gesundheitspolitik angenommen. Aufgrund der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen im Bereich der Pflege und Betreuung älterer Menschen liegt die Sicherstellung der Qualität der Pflege älterer Menschen aber primär in der Zuständigkeit der Kantone.
Im Bericht des Bundesrates "Bestandesaufnahme und Perspektiven im Bereich der Langzeitpflege" vom 25. Mai 2016 in Erfüllung der Postulate 12.3604, 14.3912 und 14.4165 (www.parlament.ch; im Suchfeld Geschäftsnummer eingeben > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses) wurde festgehalten, dass neben der Stärkung der Prävention zur Verhinderung der Pflegebedürftigkeit vor allem Massnahmen zur Steigerung der Qualität und der Effizienz in der Versorgung nötig sind, um den Herausforderungen im Bereich der Langzeitpflege zu begegnen. So kann z. B. durch die Förderung der koordinierten Versorgung die Pflege effektiver und effizienter aufgestellt werden (vgl. dazu: www.bag.admin.ch > Themen > Strategien & Politik > Nationale Gesundheitspolitik > Koordinierte Versorgung). Auch im Rahmen der Umsetzung der Nationalen Demenzstrategie 2014-2019 wird dem Thema der Qualität der Pflege, aber auch der Einhaltung von ethischen Leitlinien bei der Betreuung und Pflege demenzkranker Menschen besondere Aufmerksamkeit geschenkt (vgl. dazu: www.bag.admin.ch > Themen > Strategien & Politik > Nationale Gesundheitsstrategien > Nationale Demenzstrategie 2014-2019). Im Rahmen des Dialogs Nationale Gesundheitspolitik haben sich Bund und Kantone am 2. Juni 2016 darauf verständigt, dass sie die Umsetzung dieser Massnahmen im Rahmen der geltenden Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen gemeinsam angehen wollen.
Auch den Fachkräftemangel im Bereich der Pflege gehen Bund und Kantone gemeinsam an. Ein wichtiges Instrument dazu ist die Fachkräfte-Initiative, die seit 2015 gemeinsam mit den Kantonen umgesetzt wird. Dabei wird dem Fachkräftemangel in der Pflege insbesondere mit folgenden Massnahmen begegnet: Mit dem am 5. Dezember 2014 vom Bundesrat verabschiedeten Aktionsplan zur Unterstützung und Entlastung von betreuenden und pflegenden Angehörigen sollen pflegende Angehörige entlastet und unterstützt werden. Damit soll die Nachfrage nach professioneller Pflege reduziert werden. Mit dem Gesundheitsberufegesetz vom 30. September 2016 (SR 811.21) wird die Ausbildungsqualität der Pflegeberufe erhöht und damit deren Attraktivität gefördert. Ebenfalls im Rahmen der Fachkräfte-Initiative hat der Bundesrat am 9. Dezember 2016 entschieden, weitere Massnahmen zur Förderung des Ansehens der Langzeitpflege zu ergreifen sowie Kurse für den Wiedereinstieg und konkrete Verbesserungen der Arbeitsumgebung zur Erhöhung der Verweildauer im Beruf finanziell zu unterstützen. Der Bundesrat hat beispielsweise das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation beauftragt, kantonale Förderprogramme für Wiedereinsteigende in die Langzeitpflege finanziell zu unterstützen. Mit der Übernahme der Kosten für Wiedereinstiegskurse sollen Bund und Kantone von 2018 bis 2022 gemeinsam 2000 diplomierte Pflegefachkräfte dafür gewinnen, in die Langzeitpflege zurückzukehren. Diese Massnahmen bauen auf dem Anfang 2016 abgeschlossenen Masterplan Bildung Pflegeberufe auf.
Mit diesen laufenden Massnahmen trägt der Bundesrat dem berechtigten Anliegen der Motion bereits Rechnung und geht im Rahmen der Bundeskompetenzen die anerkannten Herausforderungen im Bereich der Langzeitpflege an.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.