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Milchproduktion in der Schweiz. Geben wir den Produzenten von Industriemilch wieder Zukunftsperspektiven

17.3315 · Motion · 2017-05-04

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, für 80 Prozent der gesamten Milchproduktion einen Interventionspreis von 75 Rappen pro Kilogramm Industriemilch einzuführen.

Begründung

Nach dem Ausstieg aus der Milchkontingentierung im Jahr 2009 ist es den Akteuren der Produktion von Industriemilch nicht gelungen, wirksame Instrumente zu schaffen, mit denen eine gute Wertschöpfung erhalten und ausgebaut werden kann und mit denen den Produzentinnen und Produzenten von Molkereimilch ein anständiger Preis garantiert wird. Das dadurch entstandene Ungleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage führt zu einem Preisdruck. Die Segmentierung ist wirkungslos und bringt für die Schweizer Milchproduzenten einen Verlust der finanziellen Substanz von mehreren hundert Millionen Franken mit sich. Wie es die Agrarpolitik von ihnen verlangte, haben die Produzenten grosse Anstrengungen unternommen, um rationeller zu produzieren und ihre Produktionsmittel anzupassen und um gleichzeitig die neuen Regelungen bei der Produktion und der Tierhaltung einzuhalten. Heute befinden sich Schweizer Produzentinnen und Produzenten von Molkereimilch in einer katastrophalen Lage ohne Zukunftsperspektiven. In einem Grasland wie der Schweiz, in dem die Milchproduktion ein wichtiger Pfeiler der Landwirtschaft ist, ist es unsere Pflicht, den Milchproduzenten Hoffnung und Vertrauen zurückzugeben. In diesem Sinne und gestützt auf Artikel 5 des Landwirtschaftsgesetzes beauftrage ich den Bundesrat, einen Interventionspreis von 75 Rappen pro Kilogramm Industriemilch für mindestens 80 Prozent der gesamthaft produzierten Menge einzuführen. Die Milchproduzentinnen und -produzenten haben so die Garantie, dass sie für mindestens 80 Prozent ihrer Milchproduktion 75 Rappen erhalten. Diese Milchmengen würden dem Inlandmarkt zugewiesen. Für die restlichen 20 Prozent, die für den Exportmarkt bestimmt sind, würden die Mengen und die Preise über die Branchenorganisation der Schweizer Milchwirtschaft (BO Milch) zwischen den Partnern vereinbart. Durch die Einführung des Interventionspreises entstehen dem Bund keine Kosten, da der Mechanismus nur aktiviert wird, wenn der Interventionspreis nicht erreicht wird. In einem solchen Fall kann der Bund eingreifen und Massnahmen anordnen, die eine Sanierung des Markts beinhalten, damit der Interventionspreis wieder erreicht wird. Damit die von den Milchbetrieben produzierten Mengen permanent kontrolliert werden können, werden Organisationen wie die TSM Treuhand und die BO Milch zusammenarbeiten, damit sie eine vollständige Transparenz und eine vollkommene Rückverfolgbarkeit der in der Schweiz produzierten Milch sicherstellen können.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Motionär verlangt vom Bundesrat einen Interventionspreis von 75 Rappen pro Kilogramm für Molkereimilch einzuführen. Sobald der ausbezahlte Molkereimilchpreis unter 75 Rappen pro Kilogramm fallen würde, müsste der Bundesrat in den Markt eingreifen, um für die Molkereimilchproduzenten den Interventionspreis für 80 Prozent der vermarkteten Milchmenge zu garantieren.

Betrachtet man die Entwicklung des Molkereimilchpreises seit 2009, dann lag er im Jahresdurchschnitt deutlich unter dem geforderten Interventionspreis von 75 Rappen pro Kilogramm. 2014 wurde der höchste Jahresdurchschnitt von 65,15 Rappen pro Kilogramm für Molkereimilch erzielt, der tiefste Preis wurde 2016 mit 60.64 Rappen pro Kilogramm bezahlt. Der Milchpreis in der Schweiz wird zudem stark von EU-Milchpreisentwicklungen sowie weiteren exogenen Faktoren wie die Wechselkursentwicklung und EU-Politikmassnahmen (z. B. EU-Quotenausstieg auf den 1. April 2015) beeinflusst. Um den Milchproduzenten den Interventionspreis garantieren zu können, wären somit dauerhaft Markteingriffe notwendig, die für den Bund mit hohen Kosten verbunden wären.

Es kommt hinzu, dass das Parlament im Landwirtschaftsgesetz (LwG; SR 910.1) zuerst die rechtlichen Grundlagen für solche Massnahmen neu schaffen müsste. Der Bundesrat verfügt aktuell über keine Instrumente, auch nicht gestützt auf Artikel 5 LwG, um zeitlich unbegrenzt Marktentlastungsmassnahmen im Milchmarkt durchzuführen. Die Einführung eines Interventionssystems würde zudem klar den bisherigen Entwicklungen im Schweizer Milchmarkt und in der Agrarpolitik entgegenlaufen. Der garantierte, einheitliche Milchgrundpreis wurde 1999 aufgehoben, und die staatliche Milchkontingentierung ist 2009 ausgelaufen. Die produktgebundene Milchmarktstützung für den Inland- und Exportmarkt wurde ebenfalls schrittweise abgebaut und in Direktzahlungen zugunsten der Milchproduzenten umgelagert. Diese Reformschritte waren wichtig, um die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Milchwirtschaft zu verbessern. Die Einführung eines permanenten staatlichen Interventionssystems mit einem Garantiepreis würde diese positiven Entwicklungen gefährden. Es gilt im Weiteren zu beachten, dass seit der Aufhebung der Milchkontingentierung der Konsum von Milch und Milchprodukten in der Schweiz stärker angestiegen ist als das Angebot.

Der Bundesrat ist überzeugt, dass die Schweizer Milchwirtschaft über gute Perspektiven für die Zukunft verfügt. Im Bericht der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates zum Postulat 15.3380 vom 14. April 2015 wird aufgezeigt, dass die Schweizer Milchbranche im internationalen Vergleich über einige wertvolle Alleinstellungsmerkmale verfügt. Es sind dies beispielsweise traditionelle Familienbetriebe, Weltspitze in Sachen Tierwohl, weidende Kühe in der Schweiz (hohe Beteiligung am Raus-Programm), grünlandbasierte Fütterung, mehrheitlich handwerkliche Käseproduktion (Rohmilch) und hohes Qualitätsimage der Schweiz.

Diese vorhandenen Mehrwerte gilt es aus Sicht des Bundesrates in Zukunft besser zu vermarkten und in der Kommunikation der Milch- und Käsebranche im In- und Ausland einzusetzen. Dafür braucht es jedoch eine gemeinsame Vision und eine klare Strategie der gesamten Milchbranche.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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